Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.400
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Frage 4:
In wie vielen Fällen mussten die betroffenen Kinder daraufhin die Klasse wechseln, da ihre Klasse in der verschränkten Betreuungsform geführt wird?
Antwort:
Diese Frage kann leider nicht beantwortet werden, da dem städtischen Fachamt diese Informationen nicht vorliegen. Eine Information über etwaige Klassenwechsel wird dem Amt von den Schulen nicht mitgeteilt.
Frage 5:
Wie viele Kinder mussten daraufhin die Schule wechseln, da es an ihrer Schule nur
Klassen in der verschränkten Betreuungsform gibt?
Antwort:
Das städtische Fachamt hat Kenntnis darüber, dass zwei Kinder im
Herbst 2022/23 die Schule wechseln mussten. Informationen über etwaige anderwärtige Schulwechsel wurden dem Amt von den Schulen nicht mitgeteilt.
Frage 6:
In wie vielen Fällen konnten die ausstehenden Beiträge von den Eltern so schnell
nachbezahlt werden, dass kein Ausschluss der Kinder aus der Nachmittagsbetreuung notwendig wurde?
Antwort:
Für das Schuljahr 2022/23 konnte mit den ZahlerInnen von 99 Kindern eine
Lösung gefunden werden, sodass die Kinder weiterhin an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen können.
Frage 7:
In wie vielen Fällen wurden die Rechnungen trotz dieser Maßnahme gar nicht beglichen? Wie ist in diesen Fällen das weitere Procedere?
Antwort:
Die Anzahl der "offenen" GeschäftspartnerInnen beläuft sich auf 95.
Frage 8:
Wie hoch waren die Gesamtsummen der ausstehenden Beiträge der auf den Mahnlisten vermerkten Kinder zu Schulbeginn des Schuljahre 2020/21 und 2022/23?
Antwort:
Schuljahr 2020/21: € 155.252,04 (gemäß Mahnliste September 2020)
Schuljahr 2022/23: € 46.268,20 (gemäß Mahnliste September 2022)
Frage 9:
Wie hoch waren in Schuljahren 2019/20 und 2020/21 die Summen der Beiträge, die
trotz der Vorgehensweise mittels Mahnliste gar nicht eingeholt werden konnte?
Antwort:
Schuljahr 2019/20: € 155.252,04 (gemäß Mahnliste September 2020)
Schuljahr 2020/21: € 91.122,93 (gemäß Mahnliste September 2021)
Frage 10:
Wie werden vergeblich eingemahnte Betreuungsbeiträge urgiert, wenn Kinder in
eine Allgemeinbildende Schule wechseln oder aus den Pflichtschulen ausschulen?
Antwort:
Ob Kinder ausschulen oder einen Schulwechsel vollziehen, hat keine Auswirkungen auf den Mahnprozess. Dieser beinhaltet die Mahnstufen eins bis drei,
darauf folgend werden die offenen Posten der Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben - Einziehung, zur Betreibung übergeben.
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