Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.92
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Gesamter Text dieser Seite:
c. Veränderung der Familienverhältnisse
d. Veränderung der Einkommenssituation
e. Adressänderungen
8. Der Antrag ist in schriftlicher Ausführung oder persönlicher Vorsprache jährlich zu
erneuern. Das Referat weist auf diesen Umstand bei Antragstellung hin. Wird der
Antrag nicht zeitgerecht erneuert oder Änderungen nicht bekanntgegeben, wird der
Antrag geschlossen. Eine neuerliche Vormerkung ist erst nach Ablauf eines vollen
Jahres möglich.
9. Im Rahmen der Vormerkung werden die für die angestrebte Wohnungsvergabe
persönlichen und sonstigen Daten zur Wohnsituation, die Gründe für die Vormerkung
sowie Angaben zur angestrebten und der zu vermittelnden Wohnung gespeichert.
Die Antragsteller:in sowie alle Wohnungswerber:innen erklären sich ausdrücklich mit
der Verarbeitung der diesbezüglichen Daten einverstanden.
10. Bei Kündigung oder Delogierung aus eigenem Verschulden (unleidliches Verhalten
bzw. Mietrückstand) aus einer städtischen Wohnung bzw. einer Wohnung mit
städtischem Besiedlungsrecht ist eine neuerliche Vormerkung frühestens nach drei
Jahren und nur nach Beratung im zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss und
Beschlussfassung im Stadtsenat möglich.
11. Sonstige Ansuchen, die den vorgenannten Richtlinien nicht entsprechen, können
nach Beratung im zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss dem Stadtsenat zur
Beschlussfassung vorgelegt werden .
II.
II.
Wohnungsvergabe
Wohnungsvergabe
1. Das Referat für Wohnungsvergabe vergibt Wohnungen nach einem Punktesystem,
das die Wartezeit, Familiengröße, dzt. Wohnungsgröße und wohnlich sowie evtl.
gesundheitliche Aspekte berücksichtigt.
Bei der Wohnungsvergabe entscheidet die höchste Punktezahl. Es kommt das
bestehende Punktesystem für geförderte Mietwohnungen zur Anwendung.
2. Wurden durch eine:n Antragsteller:in bereits Wartezeiten für die Zuweisung einer
geförderten städtischen Wohnung erworben und musste der Antrag aufgrund einer
Überschreitung der Einkommensgrenzen geschlossen werden , so ist die Wartezeit
bei einer Vormerkung nach diesen Richtlinien zu berücksichtigen.
3. Die Wohnungsangebote umfassen ausschließlich nicht mit
Wohnbauförderungsmitteln errichtete Wohnungen im Stadtgebiet von Innsbruck, für
die ein Besiedlungsrecht der Stadt Innsbruck besteht.
4. Für die Größenbemessung gelten als Richtgrößen für die Vergabe die Anzahl der
Personen plus 1 Zimmer.