Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.44
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Vorkaufsrechte ob den Liegenschaften EZ 1039 und EZ 1056 KG
Amras dahingehend zu, dass von
diesen Vorkaufsrechten, die in der
vorliegenden "Zustimmungserklärung und Vereinbarung" (Anlage ./3)
unter Punkt 11.c) angeführten
Rechtsvorgänge ausgenommen
sind.
c) Den in der vorliegenden "Zustimmungserklärung und Vereinbarung"
(Anlage ./3) vorgesehenen Anpassungen und Konkretisierungen des
in Bezug auf Form und Frist für Erklärungen der Vertragsparteien im
Vorkaufsfall sowie die Vorgehensweise zur Festlegung des Einlösepreises im Falle einer "anderen Veräußerungsart" hinsichtlich des Vorkaufsrechtes ob den Liegenschaften EZ 1039 und EZ 1056 KG Amras wird zugestimmt.
2.
Geplante bauliche Maßnahmen am Gebäude Archenweg 54 und Ermächtigung der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, in Bezug auf künftige
bauliche Vorhaben:
a) Die Stadt Innsbruck als Eigentümerin des auf Grundstück 623/5 KG
Amras befindlichen Gebäudes Archenweg 54 stimmt der statischen
Sanierung der Dachkonstruktion der
Halle dieses Betriebsgebäudes sowie der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes durch die Mieterin Leonhard
Lang GmbH (auf deren eigene Kosten) zu.
Die Leonhard Lang GmbH ist bei
Ende des Nutzungsverhältnisses
über das Gebäude Archenweg 54
berechtigt, die zu errichtende Photovoltaikanlage wieder zu entfernen
(abzubauen), wobei die Leonhard
Lang GmbH diesfalls auf eigene
Kosten den vorherigen Zustand auf
dem Hallendach wiederherzustellen
hat.
b) Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und
ermächtigt, die zivilrechtliche Zustimmung der Stadt Innsbruck zur
GR-Sitzung 15.12.2022
Vornahme baulicher Maßnahmen
an oder in den bestehenden Gebäuden Archenweg 54 und Archenweg 60 bzw. zur Errichtung untergeordneter baulicher Anlagen (wie
z. B. Container oder Carports) auf
den Grundstücken 623/5 und 623/6
KG Amras durch die Mieterin künftig selbstständig, ohne Befassung
des Gemeinderates und Stadtsenates, zu erteilen sowie damit in Zusammenhang stehende vertragliche
Regelungen zu treffen.
16.
I S-20000-216
Verein RAINBOWS, neue Räumlichkeiten Bienerstraße, Mitfinanzierung durch Stadt Innsbruck
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2022:
Die Stadt Innsbruck beteiligt sich (neben
dem Land Tirol, € 200.000,--, und der NHT,
€ 50.000,--,) in Höhe von € 200.000,-- an
der Finanzierung der baulichen Umbaumaßnahmen am Objekt Bienerstraße 27a
zwecks Bereitstellung eines adäquaten
Platzangebotes für die Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen, die von
der Trennung oder Scheidung der Eltern
oder vom Tod eines nahen Angehörigen betroffen sind. Für die Finanzierungsbeteiligung ist ein Nachtragskredit notwendig.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Im Stadtsenat wurde der Akt einstimmig beschlossen. Ich bitte darum, dem Antrag zuzustimmen.
Der Verein RAINBOWS leistet sehr gute Arbeit für Kinder und Jugendliche, die mit dem
Tod im Verwandten- bzw. Familienkreis
konfrontiert werden. Der Verein unterstützt
auch Kinder, deren Eltern sich trennen oder
scheiden lassen.
RAINBOWS leistet wichtige Arbeit. Der Verein ist an uns herangetreten, da ein erhöhter Raumbedarf gegeben ist. Wir konnten
einen neuen Platz finden. Das Land Tirol
hat uns zugesagt, € 200.000,-- zur Verfügung zu stellen. Die Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) wird
ebenfalls einen Beitrag leisten.