Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.113

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- 1189 -

"Wann (Datum) und wie (mündlich oder
schriftlich) wurde die Personalamtsleiterin
darüber informiert, dass das Amt für Personalwesen aufgelöst wird?"
Sie schreiben in der Antwort, dass die Information in der 47. Kalenderwochen erfolgte.
Eine Kalenderwoche geht von Montag bis
Freitag, also ist das eine ungenaue Angabe.
Weiters teilen Sie mit, dass die Information
mündlich erfolgte. Da muss ich schon fragen, ob das für eine Dienstgeberin mit etwa
1.700 MitarbeiterInnen bei einer so gewichtigen Frage angemessen ist. Da kann ja die
Leiterin des Personalamtes behaupten, sie
hätte die Information falsch verstanden.
Kann mir also Herr Bürgermeister erklären,
warum solch wichtige Dinge, die man auch
ablehnen könnte, nur in mündlicher Form
übermittelt werden?
Bgm. Willi: So wie mündliche Verträge gelten, gilt auch hier die Mündlichkeit als ausreichend.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
nochmals nachfragen. Herr Bürgermeister,
wir haben ja die Antwort nicht gelesen. Wir
haben im Stadtsenat darüber gesprochen,
wann die Abberufung vorgenommen wird.
Bgm.-Stellv. Lassenberger ist nicht mehr
da, aber wir beide haben nachgefragt. Du
hast gesagt, dass es dazu ein Schreiben
gibt. Wir haben Dich gebeten, dass wir von
Dir das Schreiben für die Abberufung bekommen.
Ich habe die Existenz eines solchen Schreibens angezweifelt. Die Antwort bestätigt,
dass die Abberufung nur mündlich vorgenommen wurde. Das bekommt insofern
nochmals eine andere Bedeutung. Wenn
die Abberufung im Stadtsenat nicht vorgenommen worden wäre, wer hätte diese
mündliche Abberufung dann bestätigt?
Ich nehme nicht an, dass die Personalleiterin in dem Akt vermerkt hat, dass Du ihr
mündlich gesagt hast, dass sie abberufen
ist. Davon gehe ich jetzt nicht aus. Da gibt
es einen Widerspruch. Entweder war es die
Unwahrheit im Stadtsenat oder die Unwahrheit in der Anfragebeantwortung.
Bgm. Willi: Ich habe nun nicht genau verstanden, was gemeint ist. Die Leiterin der
Personalabteilung hat ihr Amt zur Verfügung gestellt. Dann ist aber trotzdem die
Abberufung im Stadtsenat erfolgt, weil Ihr
GR-Sitzung 15.12.2022

darauf bestanden habt, dass das dennoch
so umgesetzt wird.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Das heißt, sie
hat ihr Amt zur Verfügung gestellt und Dir
dann nach Deiner mündlichen Weisung bezeichnen wir das so - ein Schreiben übermittelt, dass sie die Amtsleitung zurücklegt?
Bgm. Willi: Sie hat ihre Zurücklegung
schriftlich vorgetragen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Das heißt, es
gibt ein Schriftstück, in dem die Zurücklegung verschriftlicht ist?
Es stellt sich nun aber die Frage, warum
das in der Beantwortung als mündlich aufscheint?
Bgm. Willi: Dieses Thema war ja über
einen längeren Zeitraum das Thema im Rathaus. Da gab es jede Menge Termine, bei
denen wir darüber gesprochen haben. Am
Ende hat der Stadtsenat darauf bestanden,
dass diese Enthebung nochmals durch den
Stadtsenat erfolgen muss. Daher kam es
dann zu der Abstimmung.
GR Mag. Krackl: Ich glaube, die Frage war
einfach. Gibt es ein Schriftstück und kann
das dem Stadtsenat vorgelegt werden? Es
muss ja nicht der Gemeinderat sein.
GRin Dengg: Herr Bürgermeister, nochmals: Das Schriftstück liegt wem im Stadtmagistrat vor? Dass man im Stadtmagistrat
darüber gesprochen hat und Du mit Deinen
Entscheidungen für großen Unmut unter unseren fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesorgt hast, weiß mittlerweile jeder
in ganz Tirol. Also, wem liegt dieses Schreiben vor?
Bgm. Willi: Es befindet sich im Personalakt.
GRin Dengg: Ich habe noch eine persönliche Frage an Dich. Ich habe versucht, mich
in die Person Georg Willi hineinzuversetzen.
Du bist ja dafür berühmt, dass Du sehr gute
Beraterinnen und Berater hast, die Dir
24 Stunden zur Verfügung stehen. Du bist
der Top-Manager. Ich glaube aber, dass
Du, Georg Willi, Dir daheim in einer ruhigen
Stunde sicher denken wirst, dass Dich diese
Berater nur in Bedrängnis gebracht haben.
Du hast uns ja über die Medien ausrichten
lassen, dass Du mit dem ersten Adventwochenende in Dich gehen wirst. Jetzt haben