Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.225
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Nicht amtsf. Stadtsenatsmitglieder:
1 Raum für Amtsträger:in: 20 m²
Ausstattung: Büroschreibtisch, Rollcontainer, Drehstuhl, Aktenschrank, Besprechungsund Sitzgelegenheiten für Besucher:innen, mobile EDV-Arbeitsausstattung und Telefon
im städt. Netz
Gemeinderatsklub (richtet sich nach Innsbrucker Stadtrecht):
1 Raum für Klubobfrau/Klubobmann: 20 m²
1 Raum für Klub-Mitarbeiter:in: 15 m²
1 weiterer Raum mit 15 m2 bei Klubgröße von 3-6 Gemeinderäten:innen oder
1 weiterer Raum mit 20 m2 bei Klubgröße von 7-9 Gemeinderäten:innen oder
1 weiterer Raum mit 25 m2 bei Klubgröße von 10 und mehr Gemeinderät:innen
Ausstattung: Büroschreibtisch, Rollcontainer, Drehstuhl, Aktenschrank, Besprechungsund Sitzgelegenheiten für Besucher:innen, mobile EDV-Arbeitsausstattung und Telefon
im städt. Netz
Allgemeines:
Die angeführten Raumgrößen sind Mindestangaben und werden auf Grund der vorgegebenen und historischen Raumsituation im Bereich des Rathauses Maria-TheresienStraße variieren.
Die Räumlichkeiten müssen sich im Rathaus bzw. in unmittelbarer Rathausnähe befinden und barrierefrei zugänglich sein.
Für weitere Klubsitzungen stehen die Sitzungsräume im 6. Stock Rathaus bzw. der Bürgersaal im Historischen Rathaus zur Verfügung.
Sollten die weiteren Räume für Gemeinderät:innen auf Grund der Raumsituation nicht
möglich sein, ist exklusiv für die Gemeinderatsfraktionen ein Sitzungsraum im Bereich
Altes Rathaus vorzuhalten, der multimedial ausgestattet ist.
Die Zuteilung der Räumlichkeiten erfolgt schriftlich durch den/die Bürgermeister:in und
ist auf die begonnene bzw. laufende Gemeinderatsperiode beschränkt und ist für diesen
Zeitraum verbindlich. Die Zuteilung endet jedoch spätestens mit der Konstituierung eines
neuen Gemeinderates nach einer Wahl. Die Zuteilung endet auch mit dem Verlust des
Mandates bzw. einer Amtsführung weiters mit dem Verlust des Klubstatus. Durch die Zuteilung entstehen keine Bestandsverhältnisse jeglicher Art.
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