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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.241

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vorne stehen als andere private WohnungswerberInnen/AntragsstellerInnen mit den ansonsten gleichen Kriterien. Dies ist aber nicht auf die
Vereine bzw. eine gesonderte Behandlung zurückzuführen, sondern
liegt ausschließlich an der persönlichen Situation der WohnungswerberInnen/AntragsstellerInnen – berücksichtigt nach den Kriterien des
Punktesystems.
Frage 16:

Durch Trennung, Gewalt, Scheidung oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse
kann es immer wieder vorkommen, dass Menschen von Obdachlosigkeit bedroht
sind. Gibt es für solche Notfälle spezielle Pufferwohnungen bzw. Kurzzeit-Wohnungen, die die Stadt vergeben kann?

Antwort:

Es gibt derzeit keine dezidierten "Pufferwohnungen" oder "Kurzzeitwohnungen", welche die Stadt zur Verfügung hat. Allerdings wird Vereinen und Organisationen, welche im Bereich der Obdachlosenhilfe tätig sind, Wohnraum zur
Verfügung gestellt.
Im aktuellen Projekt der Diözese Innsbruck sind Notfallwohnungen für unterschiedlichste Lebenssituationen in Umsetzung.
Bei der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) stehen Brandersatzwohnungen zur Verfügung.

Frage 17:

Falls nein, warum nicht?

Antwort:

Dies ist im Rahmen der Vormerk- und Vergaberichtlinien derzeit nicht weiter
vorgesehen.
Das Thema Notfall- bzw. Pufferwohnungen ist nun jedoch eines der Themen,
welches Gegenstand der aktuellen Workshop-Reihe zur Änderung der Vormerk- und Vergaberichtlinien ist.

Frage 18:

Falls ja, um wie viele Wohnungen handelt es sich?

Antwort:

Im Rahmen des Punktesystems (der Vormerk- und Vergaberichtlinien) gibt es
bei der Wohnungsvergabe die Möglichkeit, für verschiedene Lebenssituationen Punkte zu berücksichtigen (siehe dazu Antwort zu Frage 15).
Bezüglich der Anzahl: Siehe Antworten zu den Fragen 8 bis 14.
Das Projekt der Diözese Innsbruck ist erst in Umsetzung, daher sind noch
keine Zahlen bekannt.
Laut Auskunft der IIG stehen sechs Brandersatzwohnungen zur Verfügung,
von denen im Moment vier frei sind.

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