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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.243

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Frage 23:

Denken Sie generell an, leerstehende Wohnungen in öffentlichem Eigentum in
Form von einer Kurzzeitmiete als Zwischenwohnung für Notfälle zu belegen?

Antwort:

Es gilt zu betrachten, warum Wohnraum leer steht. Wohnungen der städtischen Partner-Unternehmen, über welche die Stadt Innsbruck die Vergabe
ausübt, stehen fast ausschließlich im Sanierungszeitraum leer und werden in
dieser Phase von der Stadt Innsbruck wohnungssuchenden KlientInnen angeboten.
Wohnraum, welcher aufgrund von Absiedelung leer steht, kann teilweise aufgrund rechtlicher Voraussetzungen nicht zwischengenutzt werden.
Die Notwendigkeit solcher "Pufferwohnungen" ist derzeit einer der Gegenstände der aktuell laufenden Workshops zur Änderung der Vormerk- und
Vergaberichtlinien.

Frage 24:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 23.

Frage 25:

Wie viele Not- oder Pufferwohnungen gibt es in Tirol?

Antwort:

Für Tirol können keine Aussagen gemacht werden, die Zahlen liegen dem
städtischen Fachamt nicht vor.

Frage 26:

Gab es Gespräche mit dem Land Tirol, weitere solche Not- oder Pufferwohnungen
zur Verfügung zu stellen bzw. zu errichten?

Antwort:

Von Seiten des städtischen Fachamtes gab es keine solchen Gespräche.
Die Notwendigkeit solcher "Pufferwohnungen" ist derzeit jedoch einer der Gegenstände der aktuell laufenden Workshops zu den Vormerk- und Vergaberichtlinien, an denen auch VertreterInnen vom Land Tirol teilnehmen.

Frage 27:

Falls ja, wann fanden diese Gespräche statt?

Antwort:

Der Workshop zu den Vormerk- und Vergaberichtlinien mit dem Thema "Wohnungsnotfälle", an welchem auch VertreterInnen vom Land teilgenommen haben, fand am 11.11.2022 statt.

Frage 28:

Falls ja, welche Ergebnisse gab es bei diesen Gesprächen?

Antwort:

Das Protokoll dieses Workshops liegt uns noch nicht vor.

Frage 29:

Falls nein, warum nicht?

Antwort:

-

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