Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.256
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Anstrengungen des ISD Sozialservices die tatsächlichen Bedarfe
extrem schwierig vorhergesagt bzw. geplant werden können.
Frage 7:
In welchen öffentlichen und privaten Altersheimen gibt es wie viele leere Betten
und wann gedenkt man diese wieder zu belegen?
Antwort:
Ein Rundruf Ende November 2022 hat ergeben, dass in allen Heimen (ohne
die private Seniorenresidenz) in der Stadt Innsbruck knapp über 100 Plätze
nicht belegt sind.
Frage 8:
Welche Unterstützungsmaßnahmen der Stadt sind bei den 24-Stunden-Pflegerlnnen geplant?
Antwort:
Es gibt keine 24-Stunde-Pflege, sondern "nur" eine 24-Stunden-Betreuung.
Dieses Dienstleistungsangebot wird in der Pflegestrategie 2033 mitberücksichtigt.
Frage 9:
Welche Unterstützungsmaßnahmen sind nun bei der Aus-und Fortbildung der
PflegerInnen geplant und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Antwort:
Verweis auf die Maßnahmen des Bundes/Landes Tirol:
a) Novelle des Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetzes: Pflegestipendium in Höhe von € 1.400,-- monatlich ab 01.01.2023 für arbeitssuchende und karenzierte Personen mittels Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS).
b) Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes: bereits
seit 01.09.2022 gab/gibt es eine monatliche Förderung von € 600,-für Pflege- und Sozialbetreuungsberufsausbildungen in Österreich/Tirol - auch für jene Personen, welche die Ansprüche gemäß
Antwort 9 a) nicht erfüllen; sie bekommen die monatliche Förderung
von € 600,-- weiterhin.
c) Ausbildungsbeihilfe des Landes Tirol: Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten bei Ausbildung zur Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz bei gleichzeitiger Reduktion des Beschäftigungsausmaßes.
d) AMS-Fachkräftestipendium: Ersatz der Lebenserhaltungskosten
während einer Pflegeberufsausbildung.
Zusätzliche Maßnahme: einmalige AK-Bildungsförderung (Zukunftsaktie) für AbsolventInnen je nach Abschluss in Höhe von
€ 300,-- bis zu € 1.000,-Außerdem bietet die ISD für Personen, die nicht unter die Antworten
9 a) und b) fallen, eigene Umschulungs- und Anreizmodelle an.
Eine weitere wichtige Maßnahme - ermöglicht über eine Regelung in einem
Zusatz-Kollektivvertrag des Verbandes der österreichischen Sozial- und
Gesundheitsunternehmen (SWÖ) - ist: alle Berufsgruppen der Pflege- und
Sozialberufe im SWÖ in Tirol erhalten einen Bonus von € 1.900,-- (brutto
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