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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.259

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Frage 2:

Wie viele dieser Überprüfungen haben zu Beanstandungen von Seiten der zuständigen städtischen Ämter geführt?

Antwort:

Bisher wurden 28 Erhebungen in der Mag.-Abt. III, Bau-, Wasser-, Gewerbeund Straßenrecht, bearbeitet, von denen 14 zur Nacherhebung an Mag.-Abt. III,
Gebäude- und Wohnungsregister, rückübermittelt wurden. In zehn Fällen wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Die Überprüfung von vier weiteren Anzeigen (Wohnungen mit der gleichen
Adresse) hat ergeben, dass sowohl eine Gewerbeberechtigung als auch eine
Baubewilligung für eine gewerbliche Beherbergung von Gästen vorliegt, wobei für die Baubewilligung die Fertigstellungsmeldung noch ausständig ist.
Da es sich hierbei eigentlich nicht um einen "klassischen" Zuständigkeitsbereich der Taskforce Airbnb handelt, wird dies in einem einzigen baupolizeilichen Verfahren für alle Wohnungen (= Geschäftsfälle) an derselben Adresse
gemeinsam verfolgt.
Darüber hinaus wurden bis dato acht Akten betreffend die Verfolgung der verwendungszweckwidrigen Nutzung der Wohneinheiten nach der Tiroler Bauordnung (TBO) angelegt und die entsprechenden Verfahren eingeleitet.
Abhängig vom Ausgang der oben erwähnten Verwaltungsstrafverfahren werden sich weitere Verfahren ergeben (Verwaltungsstrafverfahren nach TBO, Tiroler Raumordnungsgesetz {TROG}, Privatzimmervermietungsgesetz sowie
gewerbe- bzw. baupolizeiliche Verfahren).

Frage 3:

Wie viele dieser Überprüfungen haben zu Strafverfahren geführt?

Antwort:

Derzeit zehn, diese Zahl kann sich aber, abhängig vom Ausgang der vorgenannten Verfahren, noch deutlich erhöhen.

Frage 4:

Wie viele dieser Überprüfungen haben zu rechtskräftig verhängten Strafen geführt?

Antwort:

Derzeit laufen die Verfahren noch.

Frage 5:

Wurde von Seiten der zuständigen städtischen Stellen auch Kurzzeitvermietungen
im Zusammenhang mit aus der Ukraine vertriebenen Personen, die auf diese Weise
oft überteuerte Wohnungen bezogen haben, festgestellt? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Antwort:

Es waren bis dato zwei Fälle und diese im Monat Oktober.

Frage 6:

Können die übermittelten Daten des städtischen Kooperationspartners "Destilytics"
mit dem aktuellen MitarbeiterInnenstand bearbeitet werden? Wenn nein, wie viele
in welchem Beschäftigungsausmaß sind notwendig?

Antwort:

Aus Sicht der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, müssen im Bereich dieses Referates ein/e zusätzliche/r MitarbeiterIn (DP C – 50 % bis 100 %)
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