Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.293

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(zu Punkt 44.8)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgermeister Georg Willi
im Hause

eingelangt am

1 5. Dez. 2022

lf 6R-At==/111/z o·t z

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

lnnsbruck-15122022

ANFRAGE
Anbei er1aubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck an den Bürgenneister eine
Anfrage bzgl. der Rechtsgrundlage Substanzentnahme aus der GemeindegutsAgrargemeinschaft Amraser Hochwald ZI. IV-6453/2022 zu stellen.

Begründung:

Der Stadtsenat hat am 08.06.2022 den gegenständlichen Akt zurückgestellt und eine rechtliche Prüfung durch die Mag.-Abt. 1, Präsidialangelegenheiten hinsichtlich der Abwicklung angefordert. Die dementsprechende fachkundige rechtliche Prüfung durch die Mag.-Abt. 1, Präsdialangelegenheiten hinsichtlich der Abwicklung erfolgte. Trotzdem wurde von wem auch
immer eine zusätzliche externe rechtliche Beurteilung in Auftrag gegeben, welche der Bürgenneister den gemeinderätlichen Unter1agen für die Gemeinderatssitzung am 15.12. 2022
beifügte. Den Auftrag für die rechtliche Beurteilung erhielt em.O.Univ.-Prof. Dr. Kar1 Weber
von der Universität Innsbruck.

1. Ist es richtig, dass der Stadtsenat am 8.06.2022 aufgrund eines Beschlusses den gegenständlichen Akt zurückgestellte und eine rechtliche Prüfung durch die Mag.-Abt. 1, Präsidialangelegenheiten hinsichtlich der Abwicklung anforderte?
2. Wenn ja, warum wurde nachdem die Mag.-Abt. 1, Präsidialangelegenheiten hinsichtlich der
Abwicklung eine rechtliche Prüfung durchführte Herrn em.O.Univ.-Prof. Dr. Kar1 Weber mit
einer zusätzlichen externen rechtlichen Beurteilung DES VORGEHENS DER STADT INNSBRUCK BEI DER VERWENDUNG VON SUBSTANZERLÖSEN DER AGRARGEMEINSCHAFT AMRASER HOCHWALD beauftragt?
3. Hat der Bürgermeister Herrn em.O.Univ.-Prof. Dr. Kar1 Weber mit einer externen rechtlichen Beurteilung DES VORGEHENS DER STADT INNSBRUCK BEI DER VERWENDUNG
VON SUBSTANZERLÖSEN DER AGRARGEMEINSCHAFT AMRASER HOCHWALD beauftragt, und wenn ja, wann (Datum} und warum?