Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.295
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18. Warum interessiert den Bürgermeister die Rechtsmeinung der Magistratsdirektorin nicht,
wie bei der stadtrechtswidrigen Auflösung des Personalamtes lt. Medienberichten unter Beweis gestellt - bzw. warum akzeptiert der Bürgermeister die Rechtsmeinung von fachkundigen Mitarbeitern der Präsidiale nicht, wie bei der gegenständlichen rechtlichen Prüfung
nicht?
19. Können Sie als Finanzreferent und Bürgermeister der Stadt Innsbruck garantieren, dass,
sollte der Gemeinderat der Substanzentnahme zustimmen, selbige rechtskonform ist bzw.
übernehmen Sie gegebenenfalls die alleinige rechtliche Verantwortung für selbige Substanzentnahme?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Wann haben Sie als Bürgermeister davon erfahren, dass eine gegenständliche externe
rechtliche Beurteilung in Auftrag gegeben wurde und vom wem? (Datum und Name)
22. Wann (Datum) wurden Sie über das Ergebnis der gegenständlichen rechtlichen Prüfung
durch die Mag.-Abt. 1, Präsidialangelegenheiten informiert bzw. wann (Datum) wurde der
Rnanzdirektor über das Ergebnis der gegenständlichen internen rechtlict)en Prüfung informiert?
23. Können Sie als Bürgermeister ausschließen, dass die externe rechtli~he Beurteilung
DES VORGEHENS DER STADT INNSBRUCK BEI DER VERWENDUNG VON SUBSTANZERLOSEN DER AGRARGEMEINSCHAFT AMRASER HOCHWALD nur deshalb
erfolgte, ~il das Ergebnis der internen rechtlichen Prüfung nicht politischen Versprechungen etc. an die Agrargemeinschaft Amraser Hochwald entsprach, und wenn ja, mit welcher
Begründung?
24. Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?
Gemäß §18, lnnsbrucker Stadtrecht, gibt der Fragesteller bekannt, dass er eine Anfragebeantwortung durch den Bürgermeister selbst ausdrücklich begehrt.
Gerald Depaoli, Gemeinderat