Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.85
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(Bgm. Zach: Bürgermeister Dr. Häupl wird nicht einverstanden sein, wenn
Sie ihm als Chef des Österreichischen Städtebundes das unterstellen. Es ist
ausgesprochen falsch, was Sie vorbringen.)
Nein, es ist nicht falsch.
(Bgm. Zach: Ihre Partei hat im Österreichischen Städtebund den Vorsitz
und hat Gott sei Dank schon lange dagegen gewirkt. Ich bitte Sie, sich bei
Ihren Kollegen in Wien zu informieren.)
Weshalb darf der Gemeinderat der Stadtgemeinde Innsbruck nicht eine Resolution beschließen?
(Bgm. Zach: Sie schwärzen ja den Präsidenten des Österreichischen Städtebundes, Bürgermeister Dr. Häupl an, der diesbezüglich in hervorragender
Weise im Österreichischen Städtebund tätig ist.)
Es wurde noch nicht ausverhandelt und es gibt noch kein Abkommen.
Die Liberalisierung bedeutet das Herstellen eines Marktes, in
dem mehrere Anbieter konkurrieren können.
Das würde letztlich bedeuten, dass nicht mehr der Staat für die
Grundversorgung der Menschen verantwortlich ist, sondern dass Großkonzerne über wichtige soziale Leistungen bestimmen. Der Bund, die Länder
und die Gemeinden würden dadurch ihre Gestaltungsmöglichkeiten weitest
gehend und unwiederbringlich verlieren. Die Grundversorgung der Bevölkerung würde in der Folge dann auch gefährdet.
Durch GATS (General Agreement on Trade in Services) erhalten die in der Europäischen Union (EU) schon jetzt stattfindenden Liberalisierungen (zum Beispiel Strom, Gas) eine neue Dimension. Werden bei
öffentlichen Dienstleistungen - über Europa hinaus - weltweit Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen, so würden dadurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Politik, der Parlamente, aber auch der Gemeindevertretungen massiv eingeschränkt.
Dann würde das Welthandelsorganisations-Schiedsgericht,
welches über EU-Recht, Verfassung und Gesetzgeber steht, entscheiden, ob
staatliche Regeln GATS-konform sind oder nicht. Hinzu kommt, dass bei
negativen Auswirkungen durch Liberalisierungen die im Vertrag des
GATS (General Agreement on Trade in Services) eingegangenen Verpflichtungen faktisch nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Es
GR-Sitzung 27.3.2003