Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.67
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Gesamter Text dieser Seite:
- 58 -
22.14 Maglbk/44149/SUB-KU/2
Verein für projektbasierte Öffentlichkeitsarbeit, Jahressubvention
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von "Für Innsbruck" {FI}, ÖVP und TSB,
13 Stimmen; gegen FPÖ, GERECHT,
FRITZ und GR Schmidt, 10 Stimmen):
Dem Verein für projektbasierte Öffentlichkeitsarbeit wird eine Jahressubvention in
Höhe von € 30.000,-- genehmigt.
22.15 Maglbk/42471/SUB-KU/2
Verein Nature Festival, Jahressubvention
GRin Heisz referiert den Antrag des Kulturausschusses vom 17.01.2023,
dem Verein Nature Festival eine Jahressubvention in Höhe von € 7.000,-- zu genehmigen.
GRin Dengg: In der Sitzung des Kulturausschusses ist die Frage aufgetreten, ob
Bgm. Willi aus seinem Topf etwas dazuzahlt, wie sonst auch.
Bgm. Willi: Wenn ich das früher getan
habe, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich
das wieder machen werde, hoch. Ich warte
aber auf eine Antragstellung.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Schmidt,
1 Stimme):
Der Antrag des Kulturausschusses (Seite
58) wird angenommen.
22.19 Maglbk/41057/SUB-KU/3
Heart of Noise, Jahressubvention
GR Heisz referiert den Antrag des Kulturausschusses vom 17.01.2023,
in
Heart of Noise eine Jahressubvention in
Höhe von € 66.261,46 zu genehmigen.
Falls sich jemand fragt, wie dieser ungerade
Betrag zustande gekommen ist, muss ich
sagen, dass das ein Beispiel für das ist, was
StRin Mag.a Schwarzl vorher erwähnt hat.
Eine Fair-Pay-Lücke wird auf 80 % der
empfohlenen Honorarsätze geschlossen.
Das wird auf Heller und Pfennig abgerechnet und deshalb kommt diese Summe heraus.
GR-Sitzung 25.01.2023
GR Kunst: Ich habe bei den Subventionsansuchen wieder etwas Neues entdeckt.
Beim genaueren Betrachten des Aktes ist
mir aufgefallen, dass die Unterschriften am
Antrag fehlen. Dann sah ich, dass zwei Ausweise der Antragsteller in den Akt hineingescannt wurden.
Es ist aber so, dass das Hinaufladen der
Ausweise keine Zeichnung darstellt. Niemand hat unterschrieben. Auf der Homepage der Stadt Innsbruck steht, dass die
Zeichnung bei Subventionsanträgen mit
Handysignatur oder mit der Einverständniserklärung, das ist ein Formular zum Herunterladen, erfolgen muss.
Noch etwas ist gegen die von uns beschlossene Subventionsordnung. Das Formular
wurde geändert. Bei der Unterschrift der Antragsteller steht und das möchte ich zitieren:
"Für ein gültiges Subventionsansuchen ist
es notwendig, das Bild oder den Scan eines
amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis oder Führerschein) der vertretungsbefugten Personen, z. B. juristische
Personen lt. Firmenbuch oder Vereinsregisterauszug beizulegen.
Der Upload ersetzt die eigenhändige Unterschrift."
Ich frage Euch, wo das in der Subventionsordnung steht? Das steht nirgends. Deshalb
ist das für mich ein Antrag ohne Zeichnung.
Ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Mag. Schiener, Kontakt aufgenommen
und fragte nach, ob er das weiß, weil das ja
von diesem Amt eingefügt worden sein
muss. Meiner Meinung nach ist das nicht
rechtens. Mag. Schiener wird das durch die
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, überprüfen lassen.
Bis heute habe ich aber noch nichts gehört.
Fakt ist, dass das Formular so geändert
wurde, sodass es keine Unterschriften mehr
braucht. Das spricht aber gegen die Subventionsordnung. Ausweise ersetzen keine
Unterschrift.
Meiner Meinung nach ist dieser Antrag zurückzuweisen bzw. zurückzulegen. Die Kulturvereine können nichts dafür, wenn das
Amt vermutlich einen Fehler macht. Wir
werden das aber nicht unterstützen. Bis die
Überprüfung durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, stattgefunden hat, muss