Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.77

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- 68 -

39.

Einbringung von dringenden Anträgen gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

39.1

MagIbk/54511/GfGR-AT/1/2023
Temporäre Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuer bei Mietvorschreibungen, Resolutionsantrag (Bgm.-Stellv. Lassenberger)

Bgm.-Stellv. Lassenberger stellt beiliegenden dringenden Antrag.
39.2

MagIbk/54511/GfGR-AT/2/2023
Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen, Senkung der Energiekosten (GR Mayer)

eine temporäre Aussetzung der Umsatzsteuern auf die Mieten zielführend ist, um
schnell und zeitlich begrenzt eine Entlastung für die Mieterinnen und Mieter herbeizuführen.
Aus unserer Sicht kann der Bundesgesetzgeber hier schnell eingreifen und es würde
alle Mieterinnen und Mieter betreffen und
nicht nur einen gewissen Teil.
GR Mag. Plach: Wir als SPÖ fordern diese
Aussetzung auf Bundesebene. Wir würden
uns wesentlich weitreichendere bundesgesetzliche Reformen im Mietbereich wünschen und uns freuen, wenn es Mehrheiten
auf dieser Ebene gibt.

MagIbk/54511/GfGR-AT/3/2023

Ich weiß nicht, wie sinnvoll dieser Resolutionsantrag ist, werden ihn aber unterstützen,
weil wir dafür einstehen. Eher wäre es aber
angebracht, dass sich die FPÖ auch auf
Bundesebene dafür einsetzt, Initiativen zu
tätigen. Auch wenn Resolutionsanträge mittlerweile ein gewisses Ausmaß annehmen,
werden wir diesen aber unterstützen.

Senkung der Energiekosten für
den Mittelstand ergänzend zum
Zuschuss des Landes Tirol
(GR Mayer)

Bgm. Willi: Immerhin hat gestern in der
ZIB 2 eine sehr interessante Diskussion zu
diesem Thema stattgefunden. Es scheint
Bewegung in die Sache zu kommen.

GR Mayer stellt beiliegenden dringenden
Antrag.

StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Hoffentlich ist
damit auch verbunden, dass die Miete nicht
erhöht wird. Ich möchte daran erinnern, als
die Getränkesteuer abgeschafft wurde. Wir
bemerkten damals alle, dass die Getränke
viel billiger geworden sind. Die Miete darf
nicht mehr erhöht werden, denn sonst geht
die Aussetzung der Umsatzsteuer zugunsten der VermieterInnen. Die Leistungsfähigkeit, wer welche Mieten zahlen kann, kann
wahrscheinlich dann nicht gesenkt werden.

GR Mayer stellt beiliegenden dringenden
Antrag.
39.3

40.

Behandlung eingebrachter dringender Anträge gemäß § 21 Abs. 1
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

40.1

MagIbk/54511/GfGR-AT/1/2023
Temporäre Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuer bei Mietvorschreibungen, Resolutionsantrag (Bgm.-Stellv. Lassenberger)

Mehrheitsbeschluss (gegen FI, ÖVP und
TSB, 13 Stimmen):
Dem von Bgm.-Stellv. Lassenberger eingebrachten dringenden Antrag (Seite 68) wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Es geht hier
darum, dass eine Resolution an den Bund,
der als Gesetzgeber für die hoheitlichen
Steuern zuständig ist, auf den Weg gebracht wird. Es soll gemeinsam mit dem
Städtebund darüber beraten werden, ob
GR-Sitzung 25.01.2023

Ist das bei diesem Antrag mitbedacht?
Diese Frage geht an alle, die diesem Antrag
zustimmen. Diejenigen, die das beantragen,
da nenne ich die FPÖ, sind also für die Einführung einer Mietobergrenze? Das war mir
bundesweit bisher neu, vielleicht geht aber
von Innsbruck aus eine Dynamik in Richtung FPÖ. Nur mit einem Mietendeckel, der
damit verbunden sein muss, wird die Aussetzung der Mehrwertsteuer nichts bringen,
sondern werden die zehn Prozent weitergegeben.
Wir kennen alle den Bericht des Rechnungshofes über die GewinnerInnen aus