Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.93
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Hand bleibt die Marktregulierung und die Möglichkeit Qualitätsstandards
festzusetzen sowie die Möglichkeit der Universaldienstverpflichtung - siehe Postdienste - gegenüber allen Anbietern durchzusetzen.
Unter dieser Voraussetzung halte ich bei einer Reihe von öffentlichen Dienstleistungen, aber nicht beim Gesundheits- und Bildungswesen, die Zulassung von einem Wettbewerb unter Anbietern für grundvernünftig und nicht für falsch. Daraus erfolgt auch kein Zwang zu einer
Privatisierung. Dies wird in der Argumentation immer durcheinander gebracht und es heißt, dass die Liberalisierung einer Privatisierung gleichzusetzen und somit "pfui" ist. Das ist in meinen Augen ein völliger "Holler".
Liberalisierung heißt Marktöffnung, da es in einem staatlich
kontrollierten Wettbewerb mehrere Anbieter geben darf. Es können auch
mehrere Anbieter, dort wo es sinnvoll ist, dass nicht mehrere Anbieter nebeneinander existieren, um die Zuerkennung eines ausschließlichen Rechts
rivalisieren. Hier wird dann ein Anbieter befristet ein ausschließliches
Recht zur Erbringung der Dienstleistung bekommen. Dass sich die Anbieter vorher einem Ausschreibungswettbewerb stellen und nur der Bestbieter
das ausschließliche Recht erhält, ist für mich auch nichts Böses. Daraus erfolgt nämlich überhaupt kein Zwang zur Privatisierung.
Es könnte sich ja herausstellen, dass öffentliche Unternehmen
sehr wohl wettbewerbsfähig sind und wenn sie die Besten sind, dann wird
ein öffentliches Unternehmen diese Dienstleistung erbringen. Wir kennen
auch in der Stadt Innsbruck Beispiele von öffentlichen Unternehmen, die
gar nicht so schlecht sind und jederzeit einem Wettbewerb gewachsen wären.
Somit bin ich mit folgendem Satz aus der vorliegenden Begründung einfach nicht einverstanden:
"… und andere öffentliche Dienstleistungen sollen liberalisiert und damit
rein privaten Interessen ausgeliefert werden."
Es folgt weder ökonomisch noch politisch zwingend aus dem Ansatz, dass
man auch im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen einen bestimmten
kontrollierten Wettbewerb zulässt. Man sollte diese Dinge auseinander halten, denn es gibt keinen Zwang zur Privatisierung.
GR-Sitzung 27.3.2003