Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.94
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Ich sage ganz ehrlich, dass ich in bestimmten Bereichen für
einen Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Anbietern bin. Dies
jedoch unter der Voraussetzung, dass die öffentliche Hand die Definitionsmacht über die Dienstleistungen behält. Aus einer gewissen Marktöffnung zu folgern, dass der Staat nicht mehr für die Grundversorgung der
Menschen verantwortlich ist, ist ein "Holler". Der Staat ist für die Grundversorgung der Menschen zuständig und hat es zu bleiben, was aber zu einer gewissen kontrollierten Marktöffnung in keinem wesentlichen Widerspruch steht.
Deshalb bin ich mit der Resolution einverstanden, in der Folgendes angeführt ist:
"… Die Gemeinden sollen selbst entscheiden können, wie sie die Leistungen der Daseinsvorsorge für Ihre Bürgerinnen und Bürger organisieren,
welche Bereiche sie umfasst, wer Verantwortung für sie trägt, wer diese
Aufgaben nach welchen Grundsätzen durchzuführen hat."
Das muss man gegen bestimmte Tendenzen in der Diskussion über GATS
(General Agreement on Trade in Services) unbedingt verteidigen.
Ich bin auch dagegen, diese gesamte Diskussion über Verhandlungen durch GATS (General Agreement on Trade in Services) unter
dem Titel der "Verteufelung" zu führen, dass irgendwelche finsteren Mächte irgendetwas geheim planen, wobei jedoch in Wahrheit die Vorschläge
der EU-Kommission für die Marktöffnung seit zwei Monaten - für jeden
zugänglich - auf der Homepage stehen. Es wurde niemand dazu benötigt,
geheime Machenschaften in abenteuerlicher Weise an das Licht der Öffentlichkeit zu bringen. (Beifall)
Gefahren, denen wir alle gemeinsam entgegentreten müssen,
sehe ich aber schon. Diesbezüglich gibt es zwischen der ÖVP, der SPÖ und
den GRÜNEN keine großen Differenzen. Es muss so sein, dass die öffentliche Hand, zumindest in der Gewährleistungsverantwortung, in der Pflicht
ist. Die öffentliche Hand und sonst niemand hat zu entscheiden, ob und in
welcher Qualität, zu welchen Konditionen und mit welcher Zugänglichkeit
für die Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen erbracht werden.
GR-Sitzung 27.3.2003