Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.115
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 106 -
Zusammenarbeit damals ist nämlich über
die Mag.-Abt. III, Wald und Natur, gelaufen.
Wir können gerne noch einmal einen Bericht verfassen, in welchem all das zusammengeführt wird, was es gibt, und das dann
über den Tiroler Seniorenbund (TSB) und
Pensionistenverband Innsbruck-Stadt bekannter machen. Das wäre mein Vorschlag.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Der von GR Mag. Falch und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 15.12.2022 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
41.10 MagIbk/41563/GfGR-AT/225/2022
Sozialberatungsstelle, Einrichtung
(GRin Dengg)
GRin Dengg: Ich darf vorausschicken, dass
es sich hier um einen Prüfantrag handelt.
Mit der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und
Fundservice, haben wir mittlerweile zwar
eine solche Stelle, aber es bedarf unserer
Meinung nach einer zusätzlichen zentralen
Beratungsstelle, da aufgrund der Teuerungen die Anträge sehr viele werden.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: In diesem Antrag wurde ganz genau aufgelistet, für welche BürgerInnen diese Beratungsstelle gedacht sein würde. Nur ist es mir nicht ganz
klar bzw. entnehme ich dem Antrag, dass
manche BürgerInnen keinen Anspruch darauf hätten. Könntest Du, GRin Dengg, das
noch präzisieren?
Wenn ich es nämlich richtig verstanden
habe, dann können nicht alle BürgerInnen
mit Hauptwohnsitz in Innsbruck diese Servicestelle nützen, sondern nur österreichische StaatsbürgerInnen, BürgerInnen anderer EU/EWR-Staaten und diesen rechtlich
gleichgestellte Personen, mit Hauptwohnsitz
in der Stadt Innsbruck, ist das richtig so?
Oder welche BürgerInnen sind hier nicht gemeint? Könnte man diesen Zwischensatz,
mit der genauen Definition gegebenenfalls
fallen lassen und stattdessen einfach nur "In
GR-Sitzung 25.01.2023
dieser sollen BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck […]" schreiben? Irgendetwas muss diese genaue Definition, wer gemeint ist oder nicht, wohl bezwecken.
GRin Dengg: Nein, das sind die Bürgerinnen und Bürger, die einen Förderungsanspruch haben.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen von
MandatarInnen der Liste FPÖ - Rudi Federspiel nicht mehr gegendert.)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Also nur dauerhaft Aufenthaltsberechtigte? Oder können
zu dieser Sozialberatungsstelle auch ukrainische BürgerInnen oder Asylwerbende gehen?
GRin Dengg: Ukrainische Bürgerinnen und
Bürger haben einen Hauptwohnsitz in Innsbruck.
(StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, nicht alle.)
Das müssen sie haben. Wenn die Stadt etwas fördert, dann muss der Förderungswerber einen Hauptwohnsitz in Innsbruck haben.
(Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Nein, wer zur Sozialberatung oder zur Caritas geht, muss auch keinen Hauptwohnsitz
in Innsbruck haben. Das steht allen offen.
Wir sind eine soziale Stadt, und alle Beratungsstellen sind für alle gedacht um Informationen und Auskünfte zu erhalten - darunter fallen auch der Bahnhofsozialdienst,
die Caritas Tirol sowie die Caritas der Diözese Innsbruck. Außerdem gibt es eine sehr
gute neue Plattform bei der Caritas, die
auch E-Sozialberatung über das Internet
anbietet.
Aber ich glaube, dieser Antrag ist im Stadtsenat sehr gut aufgehoben und da werden
wir das dann präzisieren.)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf für Für
Innsbruck aufgrund folgender Einschränkung, Gegenstimmen anmelden, da diese
Sozialberatungsstelle nur gewissen, von der
FPÖ definierten, BürgerInnen zur Verfügung
stehen würde.
GR Steixner: Wenn diese Einschränkung
im Antrag festgelegt ist, schließen wir uns
dem an und stimmen in diesem Fall auch
dagegen.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Aufgrund
der angeführten Vorträge und Anregungen,