Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.135
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den Gemeinderat ersuchen, folgenden Beschluss zu fassen:
"Vorliegender Bericht des Büros des Bürgermeisters - […] - wird zur Kenntnis genommen."
Unter diesem Satz steht, dass sich der Gemeinderat für die Umsetzung der Punkte a),
b) und c) ausspricht. Es steht aber nicht,
dass man zwischen den Punkten abstimmt,
sondern nur, dass der Bericht zur Kenntnis
genommen wird und man sich für die Umsetzung ausspricht.
Daraus resultierend, nimmt man zur Kenntnis, dass diese drei Varianten, die jeweiligen Kostenverursacher sind, aber es ist
noch kein Beschluss für eine Umsetzungsvariante.
Wenn man den angehefteten Mailverkehr
mit einem Grundstückseigentümer über den
Verkauf - der noch nicht abgeschlossen ist,
weil das Verhandlungsergebnis noch nicht
da ist - nachliest, dann bedeutet das, dass
man erst abstimmen kann, wenn ein Verhandlungsergebnis vorliegt, da andernfalls
die Anhänge nicht zusammenpassen.
Das heißt, wir nehmen zur Kenntnis, dass
diese drei Varianten diese Summen kosten
und es wird entweder dem Ausschuss für
Finanzen, Subventionen und Beteiligung,
dem Stadtsenat oder sonst wo vorgelegt.
Daraufhin wird einer, zwei oder gar alle drei
Punkte eine Mehrheit erreichen und erst
dann wird diese Mehrheit den Gemeinderat
erblicken.
Ich stimme Ihnen absolut zu, dass der Bericht vorzulegen ist und diesbezüglich hat
auch Bgm.-Stellv. Lassenberger recht, aber
der Umsetzungsbeschluss muss nicht vorgelegt werden. Wäre das nämlich der Fall,
dann hätte man ihn erstens anders formulieren sowie wir zweitens die Verhandlungen
bereits abgeschlossen haben müssen. reintheoretisch könnte es nämlich passieren,
dass wir einen Punkt beschließen und stehen dann vor dem Problem, dass wir keine
Zufahrt oder Ähnliches haben - dann nützt
uns das alles nicht. Das ist im Vollzug einfach nicht sinnvoll.
Bgm. Willi: Lieber GR Appler, der Gemeinderat ist hier, um Entscheidungen zu treffen,
und er hat einen Bericht in Auftrag gegeben,
welcher nun vorliegt. Dafür haben die zuGR-Sitzung 25.01.2023
ständigen Magistratsabteilungen nach genauer Beratung und Einbindung der Arbeitsgruppe "Grillplätze" das Vorliegende herausgefunden. Jetzt geht es nur mehr darum, dass wir darüber entscheiden und
nicht, uns weitere Berichte zu Punkt a), b)
und c) geben zu lassen. Wollt Ihr nun entscheiden oder nicht?
StRin Mag.a Mayr: Anschließend an das bereits Gesagte von GR Appler, versuche ich
das Ganze noch einmal zu erläutern: Wir
beschließen heute die "zur Kenntnisnahme
eines Berichtes". Das heißt, man kann entweder mit ja oder mit nein stimmen, aber wir
beschließen nicht die einzelnen Varianten.
Der Gemeinderat wird jetzt in Kenntnis darüber gesetzt, was in anderen zuständigen
Gremien, wie dem Stadtsenat und möglicherweise auch dem Ausschuss für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen schließlich
gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt
wird. Entweder man nimmt das heute in dieser Form zur Kenntnis, oder eben nicht.
GR Mag. Krackl: Ich habe gehofft, dass es
so ist wie StRin Mag.a Mayr sagt, aber laut
den Anführungszeichen ist das alles ein
Block: Liest man nämlich den Antrag, dann
steht, dass der Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen hat, und es kommt das
erste Anführungszeichen mit - […] wird zur
Kenntnis genommen -, das zweite Anführungszeichen steht nach allen aufgezählten
Punkten mit den Worten - […] den entsprechenden politischen Gremien vorgelegt" erst am Ende.
Die Frage ist nun, ob es nicht klüger wäre,
den Antrag dem Stadtsenat noch einmal zur
Vorberatung zuzuweisen.
Bgm. Willi: Ich finde, das ist ein Kompromissvorschlag.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Winkel, 1 Stimme; gegen
FPÖ, Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc und GERECHT, 9 Stimmen):
Beiliegender Bericht des Büros des Bürgermeisters vom 13.01.2023 - samt Stellungnahmen der Mag.-Abt. III, Wald und Natur
sowie Grünanlagen und der Mag.-Abt. IV,
Liegenschaftsangelegenheiten - zu dem in
der Sitzung des Gemeinderates vom
22.06.2022 inhaltlich angenommenen Antrag von Bgm.-Stellv. Lassenberger und Mit-