Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf

- S.99

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haupten muss, bei solchen Fällen schon spürbar. Bei welchen Interessen es
sich dann genau einhaken wird, können wir alle nicht vorhersagen. Dass
jedoch die Grunddynamik im Wirtschaftsleben in diese Richtung geht und
sinnvollerweise vor einer Öffnung in diese Richtung die Rahmenbedingungen im Sinne der Gebietskörperschaft geklärt sein müssen, muss im ureigenen Interesse des Innsbrucker Gemeinderates liegen.
Resolutionen erfüllen nicht den Zweck, um etwas originär
Neues in die Debatte - die auf breiter Ebene geführt wird - einzubringen,
sondern um eine Solidarisierung zwischen den in gleicher Art und Weise
betroffenen Gebietskörperschaften zu erzeugen und um zu zeigen, dass eine gewisse Stärke und Breite in Österreich vorhanden ist. Deshalb ist es
sinnvoll, solche Resolutionen zu unterstützen, auch wenn man nicht der
Erste ist.
Die breite Unterstützung quer durch Österreich nützt nicht nur
dem Österreichischen Städtebund, sondern auch Österreich sowie der Europäischen Union (EU). Deshalb würde ich es als schade empfinden, wenn
sich die Stadt Innsbruck zurücklehnt und die Meinung vertritt, dass sich
alles irgendwie regeln wird. Es kann uns blühen, dass wir hinterher an den
Folgen knabbern. Wir sollten also die Chance nützen und eine Klärung verlangen, die so erfolgen soll, dass wir auch gegen Prozesse geschützt sind,
die kommunale Anliegen plötzlich als Handelshemmnisse titulieren und sie
auf diese Art und Weise aus dem Weg räumen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wir haben heute in der Sitzung des Gemeinderates viele Dinge über das GATS-Abkommen gehört.
Zur Klarstellung möchte ich Folgendes berichten: GATS (General Agreement on Trade in Services) beschäftigt sich mit den Dienstleistungen. Der
GATS-Vertrag wurde bereits im Jahre 1995 von Österreich in einer Übereinkunft von vier Parteien unterzeichnet. Das heißt, dass wir Mitglied dieses Abkommens sind.
Jetzt geht es darum, weitere Liberalisierungstendenzen innerhalb dieses GATS-Abkommens bzw. dieses GATS-Vertrages auszuarbeiten. Dafür ist bis 31.3.2003 eine Frist vorgesehen, in der die einzelnen
Staaten ihre Angebote zu unterbreiten haben, welche Bereiche liberalisiert
werden sollen, welche Bereiche von den Staaten selbst liberalisiert werden

GR-Sitzung 27.3.2003