Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.105
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Services) damals noch kein Thema war. Ein Anteilverkauf von 25 % plus
einer Aktie der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) an die Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) ist auch eine Folge der Liberalisierung, nämlich
der Strommarktliberalisierung. Dadurch wurde der Strompreis niedriger
und die Quersubventionierung der defizitären Bereiche der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) war durch den noch positiv und gewinnträchtig arbeitenden Strombereich nicht mehr in diesem Ausmaß möglich.
Das war ein wesentlicher Grund, warum sich die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) einen strategischen Partner suchen musste. Wir hatten
jedoch die Entscheidungsgewalt darüber, uns diesen Partner selbst zu suchen.
Das zweite Beispiel ist ein positives Beispiel. Die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) versucht schon seit
Jahren, ihre Strukturen hinsichtlich des liberalisierten Marktes so zu verändern - ein Grund war die Gründung der INN-Bus GesmbH -, um für einen
Ausschreibungsmarkt, auf den es auch ohne GATS (General Agreement on
Trade in Services) in der Europäischen Union (EU) hinausläuft, gewappnet
zu sein.
Anhand der Diskussionen über den Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag sehen wir jedes Jahr, dass die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) sehr gut gerüstet ist,
um bei dem kommenden Wettbewerb Entscheidungen zu treffen.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wer hat die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH {IVB} so gerüstet?)
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck.
(Bgm. Zach: Die Mehrheit des Gemeinderates.)
Angst habe ich nicht davor, dass irgendwelche Großkonzerne in unseren
Markt hereindrängen, sondern dass wir es nicht mehr in der Hand haben, zu
definieren, was wir für wen und zu welchen Konditionen haben wollen.
Das ist die Grundfrage, die im ersten Satz der Resolution gemeint ist.
Ich bin derselben Meinung wie GR Mag. Fritz, dass man sich
die Frage, ob die öffentliche Hand oder ein privater Anbieter eine Leistung
besser anbietet, von Fall zu Fall ansehen muss. Wichtig ist, dass wir als öffentliche Hand die Qualität der Leistung, die Bedingungen sowie die Zu-
GR-Sitzung 27.3.2003