Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.286
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Antwort:
Em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber wurde am 04.10.2022 im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung von der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt.
Frage 5:
Vertrauen Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck den MitarbeiterInnen der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, hinsichtlich ihrer Fachkompetenz als
Rechtskundige der Stadt Innsbruck?
Antwort:
Der Bürgermeister ist vielfach mit Themenstellungen, die rechtskundigen
Rat bedürfen, befasst. Im Sinne einer Objektivierung ist die Einholung von
zusätzlichen Rechtsmeinungen – sei dies intern oder extern – oftmals geboten und angezeigt.
Frage 6:
Wenn ja, warum haben Sie trotzdem eine externe rechtliche Beurteilung von em.
o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber in Auftrag gegeben bzw. selbige als gemeinderätliche Unterlage akzeptiert?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 7:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 8:
Handelt es sich bei der gegenständlichen rechtlichen Beurteilung von em. o.
Univ.-Prof. Dr. Karl Weber um ein Gutachten?
Antwort:
Unabhängig von der Bezeichnung liegt eine rechtliche Beurteilung im Gegenstand von em. O. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber vor.
Frage 9:
Wenn nein, warum handelt es sich um kein Gutachten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 10:
Wie hoch sind die Kosten für die gegenständliche rechtliche Beurteilung (möglicherweise Gutachten), und wer muss die Kosten für selbige bezahlen?
Antwort:
Die Kosten betragen € 1.140,-- (netto € 1.000,-- zzgl. USt; abzgl. € 60,-- anteiliger Vorsteuerabzug) und wurden aus der Vp. 1/900010-640000 über die Abteilungsleitung der Mag.-Abt. IV bezahlt.
Frage 11:
Es ist auffällig, dass em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber immer wieder für den Bürgermeister rechtliche Beurteilungen bzw. Gutachten erstellt. Warum ist das so
bzw. verfügt em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber möglicherweise über einen Beratervertrag mit dem Bürgermeister bzw. mit der Stadt Innsbruck?
Antwort:
Nein.
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