Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.301
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 16:
Wurden bei der Planung nötige Aufstellflächen für die Feuerwehr vorgesehen?
Antwort:
Es bestehen ausreichend Flächen für das "Anleitern" der Feuerwehr.
Frage 17:
Wenn ja, wo (bitte um Auflistung bzw. Kennzeichnung im Plan)?
Antwort:
Flächen zum Anleitern bzw. für den dritten Rettungsweg sind entlang aller
Gebäudefassaden vorzusehen und vorhanden.
Frage 18:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
-
Frage 19:
Ist der gewählte Bodenbelag (Granitsteinpflaster) geeignet als Aufstellfläche für die
Feuerwehr (hydraulische Stützfüße bei Löschfahrzeugen)?
Antwort:
Ja. Im Falle von geplantem Einsatz von Schwerfahrzeugen mit punktförmiger
Abstützung (beispielsweise Mobilkräne) werden seitens des Straßenverwalters regelmäßig verwindungssteife Unterlagsplatten vorgeschrieben.
Frage 20:
Wenn nein, ist hier mit Mehrkosten zu rechnen, um die für die Feuerwehr benötigten
Abstellflächen zu gewährleisten?
Antwort:
Mehrkosten für Feuerwehrfahrzeuge ergeben sich nicht.
Frage 21:
Ist beim gewählten Bodenbelag aus Granitpflaster im Bereich der Begegnungszone
auf die Schneeräumung durch Schneeräumfahrzeuge Rücksicht genommen worden?
Antwort:
Der gewählte Pflasterplattenbelag ist mit Schneeräumfahrzeugen befahrbar.
Beim Räumdienst darf das Räumschild mit seiner Kante nicht direkt auf den
Plattenbelag aufgesetzt werden, um Beschädigungen der Plattenkanten zu
vermeiden, sondern muss "schwimmend" aufgesetzt werden. Dies bedeutet,
dass eine vollkommene „Schwarzräumung“ nicht möglich ist und erfordert
dies den Einsatz von Auftaumitteln. Der häufig von Pflasterfirmen empfohlene
Einsatz von Gummiaufsätzen am Räumschild wird in Innsbruck wegen anderer Nachteile nicht verwendet.
Frage 22:
Falls ja, können Sie ausschließen, dass es im Zuge der maschinellen Schneeräumung zu Schäden an den Granitplatten kommt?
Antwort:
Wie oben erläutert, erfordert es besondere Bedachtnahme bei der Schneeräumung auf den Natursteinbelag – wie übrigens auch an den anderen Innsbrucker Straßen und Plätzen mit Pflasterbelag. Schäden sind nicht auszuschließen, aber dank der vorgesehenen ungebundenen Bauweise leichter zu reparieren als bei zementgebundener Fugenfüllung.
Seite 4 von 9