Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.340
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(zu Punkt 48.11)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1. 5. Ion. · 023
SPÖ
INNSBRUCK
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SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
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A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
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Innsbruck, 25.01 .2023
Geschäftss!elle fur Gemeinderal und S!adlsenat
Antrag
Einrichtung eines Zuschusses für Kinderbetreuungskosten
für Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck sowie ihrer Beteiligungen gemäß Einkommenssteuergesetz
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Amt für Personalwesen,
der Personalvertretung (Hauptausschuss), der Gleichbehandlungsbeauftragten sowie
der Finanzabteilung einen Zuschuss für Kinderbetreuungskosten für die Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck gemäß§ 3 Abs. 13 b) EStG in Höhe von 1000 Euro pro Kind
und Kalenderjahr einzurichten.
Dieser Zuschuss soll ebenso für Mitarbeiter:innen von städtischen Beteiligungen , insbesondere der 100%-Tochter lnnsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD), in Abstimmung mit den jeweiligen Geschäftsführern und Betriebsrät:innen ermöglicht werden .
Begründung:
Im Zuge der Sitzungen der Arbeitsgruppe, die das Konzept für die ISO-geführte Betriebskinderkrippe für den Magistrat erarbeitet hat, kam bereits der Vorschlag auf, dass
durch einen solchen Zuschuss für Kinderbetreuungskosten die Attraktivität der Stadt
sowie der ISD als Dienstgeber:innen erhöht werden könnte, Mitarbeiter:innen mit Kindern unter 10 Jahren früher in den Dienst zurückkehren bzw. leichter oder früher auf
ein höheres Beschäftigungsausmaß gehen könnten . Auch für die Bindung von Mitarbeiter:innen könnte der Zuschuss somit einen wichtigen Beitrag leisten.
Das Einkommenssteuergesetz ermöglicht es mit§ 3 Abs. 13 b), dass Arbeitnehmer:innen für die Betreuung ihrer Kinder unter 10 Jahren ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss von bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr und Kind gewährt werden
kann.