Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.340

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 48.11)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

1. 5. Ion. · 023

SPÖ
INNSBRUCK

l P.bR-AT/14/"ZO"Z"f

SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1731
klub@spoeinnsbruck.at

Innsbruck, 25.01 .2023

Geschäftss!elle fur Gemeinderal und S!adlsenat

Antrag
Einrichtung eines Zuschusses für Kinderbetreuungskosten
für Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck sowie ihrer Beteiligungen gemäß Einkommenssteuergesetz
Der Gemeinderat möge beschließen:

Herr Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Amt für Personalwesen,
der Personalvertretung (Hauptausschuss), der Gleichbehandlungsbeauftragten sowie
der Finanzabteilung einen Zuschuss für Kinderbetreuungskosten für die Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck gemäß§ 3 Abs. 13 b) EStG in Höhe von 1000 Euro pro Kind
und Kalenderjahr einzurichten.
Dieser Zuschuss soll ebenso für Mitarbeiter:innen von städtischen Beteiligungen , insbesondere der 100%-Tochter lnnsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD), in Abstimmung mit den jeweiligen Geschäftsführern und Betriebsrät:innen ermöglicht werden .

Begründung:

Im Zuge der Sitzungen der Arbeitsgruppe, die das Konzept für die ISO-geführte Betriebskinderkrippe für den Magistrat erarbeitet hat, kam bereits der Vorschlag auf, dass
durch einen solchen Zuschuss für Kinderbetreuungskosten die Attraktivität der Stadt
sowie der ISD als Dienstgeber:innen erhöht werden könnte, Mitarbeiter:innen mit Kindern unter 10 Jahren früher in den Dienst zurückkehren bzw. leichter oder früher auf
ein höheres Beschäftigungsausmaß gehen könnten . Auch für die Bindung von Mitarbeiter:innen könnte der Zuschuss somit einen wichtigen Beitrag leisten.
Das Einkommenssteuergesetz ermöglicht es mit§ 3 Abs. 13 b), dass Arbeitnehmer:innen für die Betreuung ihrer Kinder unter 10 Jahren ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss von bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr und Kind gewährt werden
kann.