Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Kurzprotokoll_gesch.pdf
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12.
Maglbk/49753/LA-LSA/1/ZEA
Stadt Innsbruck - Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG, thermische Grundwassernutzung im
Bereich Bozner Platz
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2023:
1.
2.
3.
13.
Die Stadt Innsbruck räumt der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) das
Recht zur Errichtung, Benützung und
Erhaltung einer Grundwasserversorgungsanlage zur thermischen Nutzung
im Bereich des Bozner Platzes gemäß
angefügtem Lageplan (Anlage ./1) ein,
wobei sich Abweichungen zur Trasse
noch ergeben können. Die Höhe der
entsprechenden Entschädigung richtet
sich nach dem geltenden Entgeltkatalog.
Für die Entnahme des Grundwassers
am Bozner Platz im Ausmaß von 46 Liter/Sekunde zur thermischen Nutzung
für die Zeit bis zum 31.12.2043 wird ein
einmaliges Entgelt in der Höhe von
netto € 19.000,-- verrechnet.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Details dieses
Rechtsgeschäfts zu regeln.
IV 2447/2023
Raumsituation Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice - Wohnungsvergabe, Anmietung von Räumlichkeiten, Grundsatzbeschluss zu
Anmietverhandlungen
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.02.2023:
Aufgrund der prekären Raumsituation in der
Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, wird Herr
Bürgermeister in Zusammenarbeit mit der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) ersucht, Verhandlungen zur Anmietung
von dem Rathaus nahegelegenen Räumlichkeiten zu führen.
Auf Basis des vorliegenden Raum- und
Funktionsprogrammes sowie des Exposés
GR-Sitzung 23.02.2023
der Firma lmmo Concepta, sind dabei die
fußläufig vom Rathaus aus gut erreichbaren
Räumlichkeiten in der Bürgerstraße 8 entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in Verhandlung
zu nehmen.
Die Installierung einer Sicherheitsschleuse
wird bei der Planung berücksichtigt.
14.
IV 10606/2018
Bericht der Kommission zum Lager Reichenau und weitere Vorgangsweise
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2023:
1.
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht der vom Kulturausschuss
eingesetzten ExpertInnenkommission
zum "Lager Reichenau" wohlwollend
zur Kenntnis und dankt den Kommissionmitgliedern.
2.
Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zu einer zeitgemäßen Form
des Gedenkens an die Opfer des Lagers Reichenau.
3.
Die Mag.-Abt. V, Kultur, wird beauftragt:
a) gemeinsam mit den entsprechenden Dienststellen des Magistrates
verschiedene Wettbewerbsformen
zu prüfen und einen entsprechenden Vorschlag samt Wettbewerbskosten vorzulegen;
b) einen Vorschlag zur Besetzung der
Jury zu erarbeiten und vorzulegen;
c) aufbauend auf Referenzprojekten in
anderen Städten einen Kostenrahmen für das Projekt vorzulegen;
d) mit dem Amt der Tiroler Landesregierung die Modalitäten einer Zusammenarbeit und finanziellen Beteiligung im Sinne des Beschlusses
des Tiroler Landtags vom
18.05.2022 (gemäß Anlage) zu erheben und diese vorzulegen;