Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf

- S.130

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(Bgm. Zach: Man wird den Grünen nicht immer sagen, wann im Land Tirol
gearbeitet wird, das wird schon stimmen.)
… dass die Gemeinden nicht nur im Bereich der Tourismusinfrastruktur
oder der Freizeitinfrastruktur unterschiedliche Interessen haben, sondern
dass auch in anderen Bereichen unterschiedliche Interessen gegeben sind.
Ich denke beispielsweise nur an die Diskussion mit den Einkaufszentren.
Dort ist es auch so, dass das Land Tirol in seiner Kompetenz regulierend
eingreift. Es ist nicht so, dass jede Gemeinde in jeder Größe jegliches Einkaufszentrum bauen darf, sondern das wird auch auf die Größe der Gemeinde, auf die Verkehrserschließung usw. abgestellt. Hier wird auch im
Sinne von einer gesunden und überregionalen gemeinsamen Entwicklung
auf etwas Sinnvolles hingewirkt. Ich denke mir, dass das bei der Freizeitund der Tourismusinfrastruktur auch etwas wäre, das es anzustreben gilt.
Zudem gilt es dies auch aus dem Blickpunkt der Stadt Innsbruck anzustreben.
Wir können allerdings dem zweiten Absatz des Antrages der
Innsbrucker Grünen, der wie folgt lautet, nicht zustimmen:
"… und vor allem geplante Projekte der Freizeit- und Tourismusinfrastruktur (Aufstiegshilfen, Beschneiungsanlagen, Eishallen, ...) auf ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit geprüft und einer Prioritätenreihung samt Finanzierungskonzept unterworfen werden."
Wir können diesen Teil des Antrages deshalb nicht mittragen, weil teilweise schon Bescheide vorliegen. Wir haben mit dem Präsidenten des Österreichischen Skiverbandes, Prof. Schröcksnadel, hinsichtlich des Patscherkofels gesprochen. Es gibt insgesamt vier Stufen. Für eine Stufe gibt es bereits einen rechtskräftigen Bescheid. Wir können nicht in ein rechtsstaatlich
abgewickeltes Verfahren eingreifen, denn das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Bei der Muttereralmbahn wissen wir alle, dass diese Sache in
der Zwischenzeit beim Umweltsenat in Wien zur Entscheidung liegt. Auch
in diesem Bereich würde ich sagen, dass wir letztlich durch so einen Beschluss, in ein Verfahren, das in Wien beim Umweltsenat liegt, eingreifen.
Dieser Antrag kann sich daher nur auf künftige Projekte beziehen.

GR-Sitzung 27.3.2003