Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.42

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- 168 -

Damit würde man vermeiden, dass man
sich im Oktober anmeldet, den Mobilitätsgutschein bezieht, sich zwei Tage später
wieder abmeldet und am Stichtag - um den
geht es uns ja letztlich - nicht mehr mit
Hauptwohnsitz angemeldet ist.

schließen. In der Zwischenzeit kann der Ergänzungsantrag formuliert und eingebracht
werden.
Wenn alle einverstanden sind, stelle ich diesen Antrag zur Abstimmung an das Ende
von Punkt 5. der Tagesordnung.

Ich bin gerade dabei, den Antrag handschriftlich zu formulieren, deshalb bitte ich
um eine kurze Sitzungsunterbrechung, um
sich das zu überlegen. Eine andere Möglichkeit wäre, den Antrag auf die nächste
Sitzung des Gemeinderates zurückzustellen.

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2023,

Es ist uns vielleicht in der Diskussion entgangen, wie wir sicherstellen können, dass
die Hauptwohnsitzmeldungen über den
31.10.2023 aufrecht bleiben. Wir von FI unterstützen eine Hauptwohnsitzkampagne,
überhaupt keine Frage. Wie wir die Meldungen über den Stichtag hinaus für die Stadt
Innsbruck gewährleisten können, wäre uns
wichtig.

den beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Stadtmagistrat
Innsbruck, der die bestehende Verordnung
des Gemeinderates vom 19.02.2015, betreffend das Frauenförderungsprogramm für
den Stadtmagistrat Innsbruck ersetzt, zu beschließen.

Wir hatten in der Diskussion und Vorbereitung auch die Überlegung angestellt, dass
man die Kampagne innerhalb der letzten
Oktoberwoche durchführt. Es ist aber nachvollziehbar, dass sich die Anmeldungen für
die zuständigen MitarbeiterInnen auf eine
Woche fokussieren würden. Das heißt, man
hätte im Meldeamt Anfang Oktober nichts
zu tun und wird in der letzten Woche überrannt. Daher ist diese Variante nicht sinnvoll. Um aber sicherzustellen, dass der
31.10.2023 eingehalten wird, sollte man
wahrscheinlich die Ausgabe der Gutscheine
auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.

Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wir werden
gegen diesen Antrag stimmen und ich begründe warum. Die Vorlage enthält den
Punkt, dass bei Bewerbungen für Führungsfunktionen die "Frau" zu bestellen ist. Das
widerspricht meines Erachtens dem freien
Mandat im Stadtsenat. Ich glaube, es ist
verfassungsrechtlich so geregelt, dass der
Mandatar im Stadtsenat frei entscheiden
darf. Mit dieser Beschlussvorlage würden
wir die Mitglieder des Stadtsenates einschränken, frei zu entscheiden.

Daher meine Bitte um die Möglichkeit, den
Ergänzungsantrag zu formulieren oder den
Antrag auf Absetzung anzunehmen, damit
wir ihn korrigieren können. Er kann dann in
der nächsten Sitzung des Gemeinderates
nochmals eingebracht werden. Nachdem
die Kampagne ja erst im September starten
soll, ist noch genügend Zeit.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Der Antrag des Stadtsenates wird zwecks
erneuter Behandlung im Stadtsenat zurückgestellt.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Wir können den Antrag als letzten
Punkt der Anträge des Stadtsenates be-

GR-Sitzung 23.02.2023

21.

I 18948/2022/PA
Frauenförderungsprogramm 2023

Das ist der Grund, warum wir dagegen sind.
Dieser Punkt war anscheinend in der vorhergehenden Vorlage auch schon so drin.
Das kann ich so nicht akzeptieren, weil es
mit dem freien Mandat nicht vereinbar ist.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Als Frauensprecherin begrüße ich natürlich jedes Frauenförderungsprogramm.
Dieses hat nun nicht nur zum Ziel, die Parität im Magistrat anzustreben, sondern die
Chancengleichheit für alle Geschlechter
herbeizuführen. Da reicht es nicht, 50 % an
MitarbeiterInnen zu erreichen, sondern man
möchte qualitative 50 %.