Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.83

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- 209 -

aus einer solchen Vereinbarung aussteigt.
Wir werden sehen, was geschieht.
Kommen wir zu dem, was wir wissen. Vieles
wurde bereits von meinen VorrednerInnen
gesagt. Ich möchte mich auch ausdrücklich
bei allen KollegInnen des Kontrollausschusses und den MitarbeiterInnen der Kontrollabteilung bedanken. Im Ausschuss wurden wichtige Fragen gestellt. Weiters bedanke ich mich bei Frau Magistratsdirektorin, für die Verlesung ihres E-Mails.
In den Sitzungen des Kontrollausschusses
kam es zu einigen sehr interessanten Momenten. Ich habe gefragt, woher die Vertragsvorlage stammt? Herr Bürgermeister
hat gesagt, er hat sie in seinem Büro gefunden, aber er weiß nicht mehr, wer sie ihm
gegeben hat.
Auf die zweite Frage, ob er denn wisse, was
er unterschrieben hat, antwortete er mit ja.
Ich glaube, ihm wurde erst während den Sitzungen des Kontrollausschusses klar, was
unterschrieben wurde und wie die Auswirkungen davon aussehen. Das bereitet mir
wirklich Sorgen.
Ich bin froh, dass man nun im Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) definiert, dass Sonderverträge wieder stadtsenatspflichtig werden. Ich glaube, diesen
Schritt muss man auch für den Schutz der
jeweiligen MitarbeiterInnen unternehmen.
Wir haben als Stadt Innsbruck ein bestehendes Dienstverhältnis mit einer Dienstnehmerin. Aufgrund des 300 Seiten umfassenden Berichtes der Kontrollabteilung und
den 65 darin genannten Beanstandungen
benötigen wir ein neues Dienstverhältnis für
die Personalleiterin. Es darf doch nicht sein,
dass der Personalverantwortliche eine Lösung ohne Einbindung der Mag.-Abt. I,
Dienstrecht, Magistratsdirektorin, Mag.Abt. I, Personalwesen, und Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, anstrebt! Das verstehe ich nicht!
Wir haben gefragt, wer diese Vereinbarung
formuliert und ausgearbeitet hat. Wir erhielten eine klare Antwort. Das war Herr Bürgermeister. Er hat die bereits erwähnte Vorlage adaptiert. Im Gespräch mit der ehemaligen Personalleiterin hat er diese Vereinbarung getroffen. Dieser Vertrag wurde in einer für die Stadt höchst sensiblen Situation
unterschrieben.
GR-Sitzung 23.02.2023

Herr Bürgermeister, ich verstehe, dass Sie
zu jener Zeit aus der Emotion heraus gehandelt haben. Sie waren der Meinung,
dass alle anderen Schuld an der Situation
haben. Wobei das einfach nicht richtig ist.
Die Aussagen des Berichtes der Kontrollabteilung waren völlig klar. Würde in irgendeiner anderen Stadt ein solcher Bericht vorgelegt werden, wüssten die Verantwortlichen
sicherlich, welcher Weg nun zu nehmen ist.
Bei 65 Beanstandungen hilft nur noch eine
lückenlose Aufarbeitung und Umstrukturierung. Als Personalverantwortlicher hätten
Sie, Herr Bürgermeister, die ExpertInnen
des Hauses einbinden müssen. (Beifall)
Sie hätten nicht selbst in Verhandlungen gehen dürfen, ohne von MitarbeiterInnen der
Mag.-Abt. I, Personalwesen, oder der Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, beraten
und begleitet zu werden! Sie hätten immerhin eine Lösung für die Stadt Innsbruck finden müssen. Eine Lösung hätte durchaus
im Sinne der Schadensminimierung gefunden werden müssen. Ein unbefristeter
Dienstvertrag ist aber keine Schadensminimierung!
Es gibt einen elementaren Unterschied zwischen einem unbefristeten Dienstverhältnis
und dem städtischen Besoldungssystem.
Wenn man in der Stadt einem anderen Posten zugewiesen wird, oder sich das Tätigkeitsfeld verändert, kann man nicht denselben Gehalt beziehen wie vorher! Sollten andere Aufgaben wahrgenommen werden,
kann es eben sein, dass man in ein anderes
Besoldungsschema fällt!
Noch etwas wurde im Kontrollausschuss
angesprochen. Wenn jemand im Stadtmagistrat anderweitig eingesetzt wird, gibt es
eigentlich ein Versetzungsschreiben. Herr
Bürgermeister hat ein solches Schreiben erstellt. In diesem werden einige Projekte genannt, die nun abgewickelt werden, einige
sind von dauerhafter Natur. Ich bin Frau
Magistratsdirektorin sehr dankbar, dass nun
die Dienstpostenbewertungskommission
einberufen wird. Sie wird feststellen, welche
Anforderungen zur Erfüllung dieser von
Herrn Bürgermeister definierten Aufgaben,
wirklich benötigt werden. Wenn uns die Bewertung vorliegt, können wir endlich auf unser Besoldungsschema zurückgreifen.
Wir brauchen keinen Sondervertrag! Ich bin
froh, dass wir nun diesen Schritt gehen.