Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.123

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- 249 -

Mit dem Antrag könnte man dem Gemeinderat und Stadtsenat ermöglichen, sich mit
bestimmten Dingen zu identifizieren. Momentan hängen oftmals Fahnen am Rathaus, von denen ich gar nicht weiß, wofür
sie stehen. Es wäre gut, wenn wir die Beflaggung auf eine strukturierte Basis bringen
würden.
Vielleicht gelingt es uns im Stadtsenat allgemeine Regeln festzulegen, damit nicht für
jede Beflaggung der Stadtsenat befasst
werden muss.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Es könnte eine
Leitlinie für die Beflaggung des Balkones
des Rathauses geben. Ich erinnere an ein
sehr unangenehmes Erlebnis, als die Fahne
bezüglich Afghanistan dort aufgehängt
wurde.
Es hat eine Sitzung mit dem Planungsverband Innsbruck und Umgebung stattgefunden. Herr Bürgermeister ist mit KollegInnen
des Planungsverbandes auf den Balkon gegangen. In den Medien hat man später Bilder davon gesehen, wie alle auf dem Balkon standen, während unter ihnen ein Plakat mit der Aufschrift "Afghanistan ist ein sicheres Land" gehangen hat.
Die Geschäftsstelle für Kommunikation und
Medien hat in weiterer Folge auf völlig unzulässige Weise dieses Plakat "geweißt" nicht geschwärzt. Das war wirklich grenzwertig. Eine öffentliche Stelle, die eigentlich
für Medienberichterstattung zuständig ist,
hat streng genommen Fake News produziert. Ein offizielles Bild der Stadt Innsbruck
sollte keine Bildbearbeitung erhalten! Man
hat einfach eine Fahne herausretuschiert.
Das habe ich für eine grenzwertige Verfälschung eines Berichtes gehalten.
Wenn zukünftig eine Beflaggung angebracht wird, soll es eine sein, hinter der
auch Herr Bürgermeister stehen kann! Es
sollte eine Leitlinie geben, die festlegt, dass
man sich nicht für die Beflaggung schämen
muss. Ich bitte darum, solche Umstände zukünftig zu beachten. Wenn die Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien Bilder
nachbearbeiten muss, schadet das der Reputation der Stadt Innsbruck.
Beschluss (einstimmig):
Der von Bgm.-Stellv. Lassenberger und Mitunterzeichner in der Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2023 eingebrachte Antrag
GR-Sitzung 23.02.2023

wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
50.24 MagIbk/54511/GfGR-AT/26/2023
Mitterweg, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Errichtung eines FußgängerInnenüberganges
auf Höhe Mitterweg 75 (M-Preis)
(GR Mag. Falch)
GR Mag. Falch: Es gibt viele Beschwerden
über diesen Bereich. Vor einigen Tagen hat
es eine Kundgebung der BürgerInnenbewegung "Mitterweg für alle" gegeben. Westlich
der Volksschule Angergasse gibt es auf einer Strecke von einem Kilometer keinen gesicherten FußgängerInnenübergang. Die
vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung wird am Mitterweg regelmäßig überschritten. Dort haben wir wirklich Handlungsbedarf.
Die Verkehrssicherheit muss am Mitterweg
dringend erhöht werden, bevor es zu einem
schweren Unfall kommt.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Inhalt nach anzunehmen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich begrüße diese
Prüfung. Dass dort der Gehsteig fehlt, ist
wirklich ein Ärgernis. Seit langem ist der
Gehsteig im Bebauungsplan inkludiert. Das
Problem ist, uns fehlen Grundstücke.
Auf den ersten Metern nach der Kreuzung
Angergasse wurde ein Gehweg im Zuge einer Wohnbebauung errichtet. Die Fortsetzung ist aufgrund vorhandener privater Abstellplätze nicht möglich gewesen. Wir bekommen die Grundstücke einfach nicht.
Wir haben uns inzwischen überlegt, ob man
punktuell etwas unternehmen könnte. Es ist
nämlich so: Man kann einen Schutzweg nur
dort errichten, wo er in einen Gehweg - also
eine gesicherte Fläche - mündet. Die Prüfung des Themas ist gut, aber uns allen ist
das Problem vor Ort bekannt. Aufgrund der
Grundstücksverhältnisse ist es ein sehr
schweres Unterfangen.
GR Onay: Ich sehe den Antrag als Initiative.
Wenn es keine rechtlichen Möglichkeiten für
einen FußgängerInnenübergang gibt, finden
wir vielleicht andere Optionen.