Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.139
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Stadt Innsbruck. Maßnahmen zur Frauenförderung sind unter Einbindung der/des
Gleichbehandlungsbeauftragten
nach
§
5
G-GlBG
2005
(Gleichbehandlungsbeauftragte) in die Personalplanung und Personalentwicklung zu
integrieren.
(2) Durch die in diesem Frauenförderungsprogramm angeführten Maßnahmen wird als
Ziel angestrebt, in den einzelnen Dienststellen des Stadtmagistrats einen Frauenanteil
von 50 %, bezogen auf Verwendungsgruppen/Entlohnungsgruppen sowie Funktionen,
zu erreichen und sicherzustellen. Die zur Bestimmung des Frauenanteils
erforderlichen statistischen Daten sind vom Amt für Personalwesen alle zwei Jahre
jeweils zum 01. Jänner neu zu erstellen und der/dem Gleichbehandlungsbeauftragten
bis Ende März zu übermitteln.
(3) Mit dem Frauenförderungsprogramm werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
1. Chancengleichheit: Frauen sind auf allen Hierarchieebenen als gleichwertige
und
gleichberechtigte
Partnerinnen
anzuerkennen.
Es
sind
Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen den Zugang zu allen
Tätigkeitsbereichen und Funktionen im Stadtmagistrat ermöglichen.
2. Bewusstseinsbildung: Die Sensibilisierung zu Fragen der Gleichbehandlung
und Frauenförderung ist bei allen Bediensteten zu forcieren. Frauen sind bei
der Gestaltung ihrer Laufbahn aktiv zu unterstützen.
3. Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Es sind Bedingungen für eine bessere
Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen für beide
Elternteile zu schaffen.
4. Information: Die interne Information und Kommunikation zum Thema
Frauenförderung und Chancengleichheit sind als wesentliche Voraussetzungen
für eine aktive Gleichbehandlungspolitik zu verstärken.
5. Tatsächliche Mitgestaltung: Diese ist durch die gleichberechtigte Beteiligung
von Frauen in Entscheidungsstrukturen zu gewährleisten.
2. Abschnitt
Personelle Maßnahmen
§4
Stellenangebote, Auswahlverfahren
(1) Alle Stellenangebote sind unabhängig von einem öffentlichen Stellenangebot in
geeigneter Form, die eine rasche und leicht zugängliche Information für alle
Bediensteten ermöglicht, auch intern (z.B. im Intranet) zu veröffentlichen, um
Entwicklungsmöglichkeiten und Mobilität von Mitarbeiter*innen aktiv zu fördern.
(2) Die Stellenangebotstexte sämtlicher externer und interner Stellenangebote haben
das Anforderungsprofil der zu besetzenden Planstelle, das sind die besonderen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, zu enthalten, die Voraussetzung für die
Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Stelle verbundenen Aufgaben sind. Dieses
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