Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.156
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das ganze Jahr die Krankenscheine von den Patientinnen und Patienten bekommt, üblicherweise gratis.
Wenn wir über die klassischen Impfkosten sprechen, kann
man sicher ein Agreement mit der Ärzteschaft für die Wohn- und Pflegeheime treffen. Im Preisgefüge bei den Impfstoffen ist eine maximale Reduktion bei Großmengen von € 1,-- bis € 1,50 möglich und das ist, wie gesagt, der freie Markt. Ich stelle mich gerne zur Verfügung, entsprechende
Preise erzielen zu wollen, nur hier ist relativ wenig herauszuholen. (Beifall
von Seiten der Fraktion "Für Innsbruck")
StR Mag. Schwarzl: Ich wollte nur auf einen Punkt hinweisen,
der im vorliegenden Schreiben der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) noch erwähnt wird und der mir relativ wichtig erscheint. Der Antrag lautet, dass eine Impfung durch Ärzte der Mag.-Abt. V,
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen, durchzuführen ist und dazu ist in
diesem vorliegen Schreiben der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) nicht zu Unrecht Folgendes festgehalten:
"Eine Durchführung durch Ärztinnen und Ärzte der Mag.-Abt. V, Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen, wird eher kritisch zu sehen sein. Es wird
zu Bedenken gegeben, dass sehr viele Heimbewohner sich nur sehr
schlecht artikulieren bzw. nur zu ihrem Hausarzt ein entsprechendes Vertrauensverhältnis haben. Unter Bedachtnahme auf die Tatsache, dass eine
Grippeimpfung auch zu Komplikationen führen kann, insbesondere wenn
ein Patient durch einen vorhandenen Virus geschwächt ist, erscheint es
dringend anzuraten, dass die Impfung nur durch Ärzte durchgeführt wird,
die den jeweiligen Patienten und dessen Krankengeschichte kennen, sohin
durch die Hausärzte."
Zudem wird in dem Schreiben der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) vorgeschlagen:
"Insofern für die Anschaffung des Impfstoffes die Stadt Innsbruck aufkommt, könnten von Seiten der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) organisatorische Vorbereitungshandlungen und Hilfeleistungen gesetzt werden und in weiterer Folge sollte die Stadt Innsbruck
mit der Ärztekammer für Tirol ein Gespräch über eine allfällige kostenlose oder zumindest kostengünstigere Verabreichung der Injektion durch die
jeweiligen Hausärzte führen."
GR-Sitzung 27.3.2003