Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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-3-

vorzusehen ist. Der jährliche Finanzierungsbeitrag beläuft sich laut Berechnungsmodell auf durchschnittlich
€ 272.000,--, wobei für die jährlichen
Raten der aktuelle Tilgungsplan maßgebend ist. Der städtische Beitrag ist
an den Finanzierungsbeitrag des Landes Tirol, welcher in gleicher Höhe gewährt wird, gebunden.
3.

4.

5.

6.

Die Bedeckung 2023 erfolgt über die
Sondersubventionsposition SO
(530000 777400255 SO
192_530_NEUBAU_RK 272.000,00)
und als aufzunehmende Position SO im
Voranschlag 2024 sowie der Mittefristplanung ab 2025. Die Differenz der ersten Rate (€ 377.628,--) zum Voranschlag 2023 in Höhe von € 105.628,-ist mittels Nachtragskredit zu bedecken
und auszugleichen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Land
Tirol und unter Berücksichtigung der
stadtspezifischen Besonderheiten die
städtische Fördervereinbarung umgehend zu finalisieren und entsprechend
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) fertigen zu lassen. Über
den erfolgten rechtskräftigen Abschluss
der Fördervereinbarung von Land und
Stadt ist der Gemeinderat zu informieren.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Beirates für Großprojekte
vom 10.02.2023 sowie die aktuelle Fragenbeantwortung vom 13.01.2023
durch den Förderwerber Rotes Kreuz
Innsbruck zur Kenntnis.
IV 8978/2022
lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Änderungen des Leistungsangebotes
gemäß ÖPNV-Vertrag betreffend
Linien J, 1, F/T, E und R

Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023:
1.

Aufbauend auf den Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2022 wurde
folgende Priorisierung von der ÖPNVSteuerungsgruppe vorgenommen.

GR-Sitzung 23.03.2023

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt zur Gewährleistung der Fahrplanstabilität bzw.
zur Aufrechterhaltung des Angebotes
oder auch zur Angebotserweiterung
nachfolgender Priorisierung bei den angeführten Linien zu:
- Priorität 1: Linie F/T Anbindung Rum
Bahnhof (€ 214.297,--/Jahr*)
- Priorität 2: Linie R Fahrplanstabilität
So + Mo-Sa Abend (€ 64.000,--/
Jahr*)
- Priorität 5: Linie D Neues Angebot
Hochmühlau und Hocharzl
(€ 180.000,--/Jahr*), zusätzlich einmalige Investition Linie D von rund
€ 270.000,-- Priorität 7: Linie E, Expressbuslinie
HBF - Rossau (€ 114.518,---/Jahr*)
Die Stadt Innsbruck stimmt folgenden
Änderungen des Leistungsangebotes
NICHT zu:
- Priorität 3: Linie J Frühmorgen und
Abendverkehr Mo - Fr (€ 110.000,--/
Jahr*)
- Priorität 4: Linie J Wochenendverstärker (€ 370.000,--/Jahr*)
- Priorität 6: Linie 1 Fahrplanstabilität
So + Mo-Sa Abend (€ 85.000,-/Jahr*)
*Verrechnungssätze 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, Lebenswertes Innsbruck {LI} und ALI, 11 Stimmen):
Die Änderung des Leistungsangebots der
Linie J Wochenendverstärker wird abgelehnt und somit der Empfehlung des Stadtsenates vom 15.03.2023 Folge geleistet.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
Lebenswertes Innsbruck {LI}, NEOS, FRITZ
und ALI, 18 Stimmen):
Die Änderung des Leistungsangebots der
Linie J Frühmorgen und Abendverkehr Mo –
Fr wird abgelehnt und somit der Empfehlung des Stadtsenates vom 15.03.2023
Folge geleistet.