Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.5

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-5-

2.

3.

Innsbruck - Igls (= ein Drittel der Kosten der Homologierung laut Kostenschätzung vom 25.07.2022, V07 MAU-25.07.2022 in Höhe von
€ 27.433.064,25).

9.

Die bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.05.2022, Zl. IV5166/2022, festgelegte Beteiligung an
den Planungskosten (€ 700 Mio.) ist
darin mitumfasst.

Beschluss (einstimmig):

Der Mehrbedarf in Höhe von
€ 7,444 Mio. ist im Voranschlag 2024
und in der Mittelfristplanung ab 2025
von der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
entsprechend zu berücksichtigen.

4.

Die Magistratsabteilung IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die notwendigen
Veranlassungen für die Transferzahlungen an die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH zu
treffen.

5.

Grundsätzlich ist der Kapitaltransfer an
die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH an die Ausfinanzierung der Homologierung gebunden. Insbesondere an den Beitrag des
Bundesministeriums für Kunst, Kultur,
öffentlicher Dienst und Sport sowie des
Landes Tirol.

6.

Der in Beschlusspunkt 5 am
19.05.2022 vom Gemeinderat beschlossenen Maximalbeitrag
("5. Die Stadt Innsbruck deckelt ihren
Beitrag mit 21,7 %, aber maximal
€ 12 Mio.") kommt aufgrund der vorhergehenden Beschlusspunkte dieses Aktes insbesondere des neuen Maximalbeitrages in Höhe von € 9, 144 Mio.
nicht mehr zur Anwendung und gilt als
hinfällig.

GR-Sitzung 23.03.2023

Maglbk/53251/SUB-FV/2
Härtefallfonds für städtische MitarbeiterInnen, teilweise Änderung
der Zweckwidmung des Sondervermögens der ehemaligen KUF

Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023:
1.

Zur Unterstützung von in Not geratenen
MitarbeiterInnen der Landeshauptstadt
Innsbruck richtet diese einen "Härtefallfonds" ein.

2.

Die Dotierung erfolgt dabei in der Form,
dass jährlich bis zu 49 % des zweckgewidmeten Betrages für die Gesundheitsförderung aus dem Sondervermögen der ehemaligen KUF (= € 68.000,-p. a. * 49 % = € 33.320,-- p. a.) für
diese Härtefälle zur Verfügung gestellt
werden können. Die erstmalige Dotierung erfolgt im Jahr 2023. Weitere Jahresbeträge können nach Beschlussfassung des Gremiums (Punkt 4) abgerufen werden.

3.

Dazu wird die bisherige Zweckwidmung
- betriebliche Gesundheitsförderung gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
17.11.2021, Zl. IV 6738/2020, um die
Zweckwidmung "Härtefallfonds" ergänzt.

4.

Die Entscheidung über die Vergabe der
finanziellen Mittel des "Härtefallfonds",
welche unter der Anordnungsberechtigung der Mag.-Abt. I, Personalwesen,
budgetiert werden, obliegt einem Ausschuss bestehend aus VertreterInnen
der Mag.-Abt. I, Personalwesen, des
Hauptausschusses der Personalvertretung sowie der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung. Die Entscheidungen sind dabei
mit den Maßnahmen zur betrieblichen
Gesundheitsvorsorge bzw. mit den daraus resultierenden Kosten abzustimmen.

5.

Die Landeshauptstadt Innsbruck kann
im Anlassfall (z. B. besonderer Härtefall) den zuerkannten Betrag zusätzlich
aus dem laufenden Budget im Wege eines Nachtragskreditansuchens (Umschichtung von budgetierten Finanzmitteln) erhöhen.