Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.34
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Textziffer
Zl. KA-19439/2022
BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP – EINSCHAU 2022
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2022 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 07.03.2023 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 24.02.2023 Zl. KA-19439/2022, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den
Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsgegenstand
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Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau durchgeführt.
Dies einerseits zu den Prüfberichten, die im Jahr 2021 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst worden sind. Weiters beinhaltet die aktuelle Follow up – Einschau andererseits auch die Berichte über durchgeführte Prüfungen von Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern. Diese Berichte wurden vom gemeinderätlichen Kontrollausschuss und vom Gemeinderat behandelt.
Die Kontrollabteilung formulierte bei diesen Berichten Empfehlungen, deren Umsetzungen im Zuge der seinerzeitigen Stellungnahmen entweder zugesichert oder
nach Möglichkeit bereits erledigt worden sind. Die nach Durchführung der damaligen Anhörungsverfahren noch nicht (gänzlich) umgesetzten Empfehlungen waren
Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2022. Außerdem zielte die vorgenommene Prüfung auch auf die Einholung von offenen Nachweisen ab, welche
die Empfehlungsumsetzungen dokumentieren.
Darüber hinaus wurden auch Anregungen der Kontrollabteilung aus der vorangegangenen Follow up – Einschau 2021 erneut aufgegriffen. Dies betraf Empfehlungen, die nach Bewertung der Kontrollabteilung bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt blieben oder zu denen angekündigt wurde,
ihnen in Zukunft zu entsprechen.
2 Vorgangsweise
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Die Kontrollabteilung kontaktierte die jeweiligen städtischen Dienststellen sowie die
Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen und sonstigen Rechtsträger
direkt schriftlich. Dies mit der Bitte, über eingeleitete Schritte zur Umsetzung von
Empfehlungen zu berichten. Als Frist galt dabei grundsätzlich ein Zeitraum von 2
Wochen. Zudem waren dazu auch geeignete Nachweise bereitzustellen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates setzte die Kontrollabteilung die Magistratsdirektion sowie die zuständigen Abteilungsleitungen von diesem Vorhaben abschriftlich in Kenntnis.
Bericht
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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