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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.69

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Die Kontrollabteilung erwähnte, dass die von der ISD an die Stadt gerichtete Dauerrechnung den Titel „Abrechnung über nichtmedizinische Hauskrankenpflege, Alten- und Heimhilfe“ trug. Sie war über die Angabe dieses Abrechnungstitels verwundert. Dies aus dem Grund, da die Leistungserbringung sowie die Finanzierung der
nicht-medizinischen Hauskrankenpflege bereits seit dem Jahr 2011 eine strukturelle
Veränderung erfahren hat. Eine unmittelbare Finanzierung der Stadt an die ISD war
seither in diesem Bereich nicht mehr gegeben.
Eine Rücksprache mit dem bei der ISD zuständigen Leiter des Rechnungswesens
ergab, dass er im Jahr 2019 versuchte, den Abruftitel in der Dauerrechnung richtigzustellen. Seine Bestrebungen, die Textierung auf „Abrechnung über Sozialzentren,
Stadtteilzentren und Ambulante Suchtprävention“ zu ändern, blieben jedoch ohne
Erfolg. Der Abruftitel der Dauerrechnung wurde somit unverändert belassen. Dieser
dokumentierte nach Einschätzung der Kontrollabteilung nicht die tatsächlichen Gegebenheiten.
Die Kontrollabteilung empfahl der ISD, in Abstimmung mit der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft eine Aktualisierung des Abruftitels in der Dauerrechnung zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau 2021 avisierte die ISD, dass eine abgeänderte Rechnungslegung erst nach definitiver Fixierung des überarbeiteten Rahmenvertrages erfolgen konnte.
Die ISD informierte aktuell darüber, dass der Rahmenvertrag zwischenzeitlich angepasst wurde. Auf dieser aktualisierten Vertragsbasis werden nunmehr die laufenden Rechnungen an die Stadt für die Bereiche Stadtteilarbeit, Jugendzentren und
Ambulante Suchtprävention gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Stadt Innsbruck beanspruchte für die von ihr bezahlten monatlichen Akontozahlungen eine Beihilfe nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfegesetz
(GSBG) beim Land beziehungsweise letztlich beim Bund. Konkret beantragte die
Stadt beim Land die Rückerstattung der von der ISD in Rechnung gestellten
10 %igen Umsatzsteuer als GSBG-Beihilfe.
Im damaligen Bericht zeigte die Kontrollabteilung auf, dass es ab dem Jahr 2011 zu
einer finanziellen Neustrukturierung der Hauskrankenpflege im Rahmen der mobilen
Pflege und Betreuung gem. Tiroler Mindestsicherungsgesetz (TMSG) kam. Seit diesem Zeitpunkt finanzierten die städtischen Zahlungen nur mehr die beiden Bereiche
Sozialzentren sowie ASP und seit dem Jahr 2017 zudem den Bereich Stadtteilzentren. Die Fakturierung der ISD trug diesen geänderten Umständen allerdings bis
zum damaligen Prüfungszeitpunkt nicht Rechnung. Deshalb regte die Kontrollabteilung auch eine Anpassung des Abruftitels der (Dauer-)Rechnung der ISD an.
Im Hinblick auf die von der Stadt lukrierte GSBG-Beihilfe empfahl die Kontrollabteilung eine weiterführende Überprüfung. Allenfalls war mit Unterstützung eines Steuerberaters als Fachexperte die gepflogene Abrechnungspraxis im Hinblick auf die
Geltendmachung einer GSBG-Beihilfe abzuklären. Dabei waren allenfalls für erforderlich gehaltene Anpassungen im Ver- bzw. Abrechnungsprozess und/oder in dem
zwischen Stadt Innsbruck und der ISD abgeschlossenen Rahmenvertrag umzusetzen.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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