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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.118

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Letztendlich hat das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV für die Instandsetzung und den Ausbau der bestehenden Leichtathletikhalle gemäß den Berechnungen der Kontrollabteilung, basierend auf den Fördervertrag vom
02.10.2015, einen überhöhten Finanzierungsanteil von mehr als € 162.041,90 geleistet.
Ungeachtet der divergierenden Finanzierungsanteile von Land Tirol und Stadt Innsbruck ist das betreffende Förderprojekt Leichtathletikhalle am ehemaligen WUBAreal zur Gänze ausfinanziert bzw. unter Einrechnung des nachträglich erhaltenen
Bundeszuschusses (KPC) überdies überfinanziert.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG in Abstimmung mit der Abteilungsleitung
der MA IV den obigen Sachverhalt, insbesondere die Höhe des ermittelten offenen
Finanzierungsanteiles des Landes Tirol gemäß Fördervertrag vom 02.10.2015 für
das Bauprojekt WUB-Leichtathletikhalle zu prüfen.
Die Kontrollabteilung empfahl aus formalrechtlichen Gründen der IIG KG als Förderungsnehmerin und der Fachdienststelle der MA IV als zentrale Haushaltsüberwachungsstelle gleichberechtigt, den obigen Sachverhalt, insbesondere die Förderzahlung(en) sowie die Höhe des offenen Finanzierungsanteiles des Landes Tirol, zu
prüfen. Gegebenenfalls ist eine umgehende Auszahlung des ermittelten, geprüften
und noch ausständigen Förderbetrages gemäß Fördervertrag vom 02.10.2015 für
das Bauprojekt WUB-Leichtathletikhalle beim Land Tirol zu erwirken.
Im Anhörungsverfahren informierte die IIG KG darüber, dass die restlichen Finanzmittel des Landes Tirol € 151.823,90 betragen.
Die städtische Fachdienststelle teilte in ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme mit,
dass mit dem Förderungsgeber Land Tirol Kontakt aufgenommen wurde, um eine
diesbezügliche Nachzahlung des von der IIG KG ermittelten und geprüften ausständigen Förderbetrages des Landes Tirol zu erwirken.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2022 wurde von Seiten der städtischen Fachdienststelle der Nachweis erbracht, aus welchem der von der Kontrollabteilung ermittelte Finanzierungsbeitrag des Landes Tirol in Höhe von € 141.605,90 für das
Förderprojekt „Leichtathletik- und Multifunktions-Indoortrainingsanlage“ als Nachzahlung ersichtlich ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Gesamterrichtungskosten für das Kletterzentrum Innsbruck beliefen sich gemäß
der am 15.11.2017 von der IIG KG erstellten Endabrechnung auf € 11.848.270,15.
Im Vergleich zu den geschätzten Errichtungskosten € 11.300.000,00 errechnet sich
eine Überschreitung von rd. 4,85 %. Demzufolge sind für eine rückwirkende Bemessung des Hauptmietzinses die maximale Schwankungsbreite von 3 % zu berücksichtigen. Der neue im Nachhinein zu verrechnende monatliche Mietszins betrug ab
Mai 2017 € 12.179,88. In weiterer Folge hat die Kontrollabteilung auch eine jährliche
Wertsicherung nach Maßgabe des Mietvertrages (2018: € 12.276,10, 2019:
€ 12.543,42 und 2020: € 12.692,99) durchgeführt. In Summe berechnete die Kontrollabteilung eine Mietnachzahlung von rd. brutto € 32.531,60 für den Beobachtungszeitraum 2017 bis 2020.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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