Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.55
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- 303 -
20.
Maglbk/53251/SUB-FV/2
6.
Härtefallfonds für städtische MitarbeiterInnen, teilweise Änderung
der Zweckwidmung des Sondervermögens der ehemaligen KUF
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023:
1.
2.
Zur Unterstützung von in Not geratenen
MitarbeiterInnen der Landeshauptstadt
Innsbruck richtet diese einen "Härtefallfonds" ein.
Die Dotierung erfolgt dabei in der Form,
dass jährlich bis zu 49 % des zweckgewidmeten Betrages für die Gesundheitsförderung aus dem Sondervermögen der ehemaligen KUF (= € 68.000,-p. a. * 49 % = € 33.320,-- p. a.) für
diese Härtefälle zur Verfügung gestellt
werden können. Die erstmalige Dotierung erfolgt im Jahr 2023. Weitere Jahresbeträge können nach Beschlussfassung des Gremiums (Punkt 4) abgerufen werden.
3.
Dazu wird die bisherige Zweckwidmung
- betriebliche Gesundheitsförderung gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
17.11.2021, Zl. IV 6738/2020, um die
Zweckwidmung "Härtefallfonds" ergänzt.
4.
Die Entscheidung über die Vergabe der
finanziellen Mittel des "Härtefallfonds",
welche unter der Anordnungsberechtigung der Mag.-Abt. I, Personalwesen,
budgetiert werden, obliegt einem Ausschuss bestehend aus VertreterInnen
der Mag.-Abt. I, Personalwesen, des
Hauptausschusses der Personalvertretung sowie der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung. Die Entscheidungen sind dabei
mit den Maßnahmen zur betrieblichen
Gesundheitsvorsorge bzw. mit den daraus resultierenden Kosten abzustimmen.
5.
Die Landeshauptstadt Innsbruck kann
im Anlassfall (z. B. besonderer Härtefall) den zuerkannten Betrag zusätzlich
aus dem laufenden Budget im Wege eines Nachtragskreditansuchens (Umschichtung von budgetierten Finanzmitteln) erhöhen.
GR-Sitzung 23.03.2023
21.
Dem Stadtsenat ist seitens der Mag.Abt. I, Personalwesen, jährlich im
Nachhinein bis zum 30.06. des Folgejahres ein Bericht zu den erfolgten Unterstützungsmaßnahmen vorzulegen.
IV 00982/2023
Beteiligungsbericht 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck nimmt den vorliegenden Beteiligungsbericht 2022, welcher auch im Internet unter der Adresse www.innsbruck.gv.at
mit dem Suchbegriff "Beteiligungen" abrufbar ist, zur Kenntnis.
22.
Maglbk/37875/LA-LSA/1/SAG
Übergabsvertrag Kiebachgasse 10
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss des Übergabsvertrages mit der
Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zu. Mit diesem erfolgt
die Übertragung der Grundstücke 341
und 342, beide innenliegend in EZ 123
KG 81113 Innsbruck mit den sich darauf befindlichen Gebäuden mit der Liegenschaftsadresse 6020 Innsbruck,
Kiebachgasse 10, welche bisher von
der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft (als Rechtsnachfolgerin der
Sparkasse der Stadt Innsbruck) im
Treuhandeigentum gehalten wurden, in
das grundbücherliche Eigentum der
Stadt Innsbruck.
2.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Kosten für die Vertragserrichtung, für
die grundbücherliche Durchführung sowie sämtliche mit der Durchführung des
Rechtsgeschäfts verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren
gemäß Punkt 4b) in Verbindung mit
Punkt 2) der Vereinbarung zwischen
der Sparkasse der Stadt Innsbruck und
der Stadtgemeinde Innsbruck vom
15.04.1975.