Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.57
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- 305 -
zur Sicherstellung von Bankkrediten,
welche zur Verwirklichung des Studentischen Wohnens Karmelitergasse aufgenommen werden, dies bis zu einer
Gesamtbelastung in Höhe von
€ 17 Mio.
5.
Die Vertragsparteien übernehmen
wechselseitig keine wie immer geartete
Gewähr und Haftung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Eigenschaft, eine bestimmte Beschaffenheit, eine bestimmte Eignung oder einen bestimmten Ertrag des jeweiligen
Trennstücks. Insbesondere übernehmen die Vertragsparteien wechselseitig
keine Haftung für die Freiheit von Kontaminierungen oder Bodenverunreinigungen, welcher Art auch immer.
6.
Die lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG hat in ihrer Tätigkeit die Stadt
Innsbruck in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, so in der Erfüllung
ihrer Aufgaben in allen Bereichen der
Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der
Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die
Gesellschaft hat sich selbst an dieser
Sozialpflichtigkeit zu orientieren. Das
auf dem vertragsgegenständlichen
Grundstück neu zu errichtende Gebäude soll dem Zwecke der Wohnraumschaffung für Studierende und
Lehrende dienen, insbesondere um
leistbaren studentischen Wohnbau zu
schaffen. Die Einbringung der vertragsgegenständlichen Liegenschaften erfolgt sohin zum Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung von städtischen
Grundstücken, aber auch zum Zwecke
der Erhaltung, Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer
Liegenschaften und erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaft seitens der Stadt Innsbruck somit insbesondere auch zum Zwecke
der städtebaulichen Entwicklung unter
Berücksichtigung einer Wohnbebauung. Es ist Aufgabe der Stadt Innsbruck, bebaute Liegenschaften zu verwalten, zu erhalten und künftig zu entwickeln. Eben diese Aufgabe wird mit
der gegenständlichen Einbringung der
lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG übertragen.
GR-Sitzung 23.03.2023
7.
Die gegenständliche Einbringung findet
auf der Grundlage des Artikel 34 des
Budgetbegleitgesetzes 2001 statt und
wird dafür die steuerliche Sonderregelung für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften in Anspruch genommen. Da die Stadt Innsbruck zu 100 % an der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG beteiligt ist,
steht diese Gesellschaft unter beherrschendem Einfluss der Stadt Innsbruck
als Körperschaft öffentlichen Rechts
und sind diese Ausgliederung und dieses Rechtsgeschäft demnach von der
Gesellschaftssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr, den
Stempel- und Rechtsgebühren sowie
von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Die Vertragsparteien tragen die Kosten der Beglaubigungen, die Kosten der für die Einholung aller erforderlichen behördlichen
Genehmigungen sowie die Kosten der
mit der Selbstberechnung beauftragten
Parteienvertreterin jeweils zur Hälfte.
8.
Zweck dieses Vertrages ist weiters die
Rückgängigmachung von Ausgliederungen und Übertragungen, nämlich
der von der Stadt Innsbruck seinerzeit
an die IIG KG übertragenen Aufgabe
der Verwaltung von städtischen Grundstücken in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Grundstücksteile der
IIG KG. Die Übertragung der vertragsgegenständlichen Trennstücke erfolgt,
damit die Stadt Innsbruck diese Trennstücke künftig zu Erfüllung von in ihrer
Verantwortung liegenden Aufgaben,
nämlich als öffentliche Verkehrsflächen
zu Zwecken der Straßenverwaltung
nutzen kann. Die Verwaltung öffentlicher Verkehrsflächen ist nicht Aufgabe
der IIG KG, sodass eben die Rückgängigmachung von Ausgliederungen zur
Zweckerreichung erforderlich ist.
9.
Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und
bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.