Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.92

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letztendlich erhalten hat, ist mit einer gewaltigen Differenz versehen. Wir haben dann in
weiterer Folge gesehen, dass sie zwei Monate nach ihrem Dienstantritt den Herrn
Bürgermeister aufgefordert hat, die Überstundenpauschale, die in dieser Position
normalerweise mit 10 Stunden festgelegt
wurde, nach oben zu setzen. Sie hat den
Bürgermeister daher am 06.11.2020 aufgefordert oder gebeten, die Überstundenpauschale mit 30 Stunden festzusetzen.
Der Herr Bürgermeister ist dem Wunsch daher kurzfristig, vom Zeitfenster relativ nah,
nachgekommen und hat die Überstundenpauschale rückwirkend auf 30 Stunden hinaufgesetzt. Die ehemalige Leiterin der
Mag.-Abt. I, Personalwesen, hat daher ab
dem ersten Tag ihrer Bestellung eine Überstundenpauschale von 30 Stunden gewährt
bekommen. Inwieweit der Bürgermeister
diesen Schritt mit anderen Gremien abgesprochen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der Kontrollausschuss wollte des Weiteren
auch wissen, wie der Sondervertrag, der
diese Aufzahlung letztendlich ermöglicht
hat, zustande kam. Wir haben diesbezüglich
ein paar Mal Fragen an den Herrn Bürgermeister gerichtet. Er hat dargelegt, dass er
nicht weiß, wer den Vertrag damals ausgeführt hat. Anschließend haben wir die ehemalige Leiterin der Mag.-Abt. I, Personalwesen, gefragt, die uns wissen ließ, dass die
Vorlage vom vorherigen Leiter der Mag.Abt. I, Personalwesen, erfolgt ist. Dieser hat
auf unsere Befragung ausgeführt, dass das
nicht der Wahrheit entspricht, da ihn der
Herr Bürgermeister angewiesen hat, den
Vertrag nicht zu verfassen. Das heißt, dass
wir bis zum heutigen Tag nicht wissen, ob
ein solcher Vertrag überhaupt zustande
kam und wer diesen erstellt hat.
Von meiner Seite gab es die Frage, wer die
Gehaltsverhandlungen mit der ehemaligen
Leiterin der Mag.-Abt. I, Personalwesen, geführt hat. Dies wurde auch in einem Protokoll festgehalten. Auch hier hat der Bürgermeister nicht sagen können, wer die Verhandlungen geführt hat. Das heißt, dass
sehr viele Dinge noch unklar sind.
Fest steht aber, dass zu dieser zusätzlichen
Aufzahlung zum Dienstvertrag gewisse Anweisungen an die Mag.-Abt. I, Besoldung,
erfolgen haben müssen. Diese Stelle
GR-Sitzung 23.03.2023

wüsste ansonsten nicht, welchen Gehalt sie
der ehemaligen Leiterin der Mag.-Abt. I,
Personalwesen, auszahlen sollte. Diese
Vorlage wurde uns bis heute nicht zur Verfügung gestellt. Die Vorlage wird dann
wahrscheinlich in weiterer Folge wieder mittels Umlaufbeschluss erwirkt werden. Darüber haben wir bis heute keine Informationen.
Es liegen daher mittlerweile zwei Sonderverträge vor, wobei der erste unauffindbar
bzw. uns nicht bekannt ist, ob es diesen
überhaupt gibt. Der zweite Sondervertrag ist
mittlerweile jeder/m bekannt. Nun haben wir
auch Einsicht in den dritten Sondervertrag
erhalten. Darin ist eigentlich nicht nur für
mich sehr verwunderlich, dass der Herr Bürgermeister medial auf Grund des letzten
Sondervertrages verbreiten ließ, dass sich
besoldungstechnisch einiges getan hat. Die
Stadt sollte sich dadurch Geld ersparen.
Nach der Prüfung durch den Kontrollausschuss hat sich ergeben, dass sich der
letzte Sondervertrag von dem zweiten nur
darin unterscheidet, dass die Laufzeit beschränkt ist. Die Zusage über die Höhe des
Gehaltes ist gleichgeblieben.
Der Herr Bürgermeister hat daher der
Presse als auch uns nicht alles erzählen
können oder wollen. Es gab einen Schriftverkehr zwischen der Mag.-Abt. I, Dienstrecht, und dem Herrn Bürgermeister, worin
festgehalten wird, dass die ehemalige Leiterin der Mag.-Abt. I, Personalwesen, die
Überstundenpauschale nach wie vor in gleicher Höhe bekommt. Die Mag.-Abt. I,
Dienstrecht, hat dazu festgehalten, dass
das nicht möglich ist, weil nach Prüfung
festgestellt worden ist, dass das Gleitzeitkonto von besagter Dame ein Minus von
70 Stunden aufweist. Die Mag.-Abt. I,
Dienstrecht, hat daher völlig zu Recht festgehalten, dass eine solche Vorgangsweise
unüblich ist. Nur durch eine entsprechende
Weisung durch den Herrn Bürgermeister
wurde die Überstundenpauschale erneut
gewährt.
Daher erhält die ehemalige Leiterin der
Mag.-Abt. I, Personalwesen, nach wie vor
bis zum Jahr 2025 eine derartige Überstundenpauschale. Der lange Zeitraum ist auch
nicht üblich, denn normalerweise werden
solche Pauschalen maximal auf ein Jahr gewährt, anschließend findet eine Evaluierung