Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.99

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- 347 -

das Schriftstück an die Korruptionsstaatsanwaltschaft nach Wien übermittelt werden.
Mittlerweile gibt es nicht nur zwei Anzeigen,
die gegen den Bürgermeister laufen, sondern morgen noch eine weitere.

drei Vorschläge zur Bestellung eines städtischen Rechtsvertreters für die weitere Vorgehensweise und Kommunikation mit der
ehemaligen Amtsvorständin der Mag.-Abt. I,
Personalangelegenheiten, vorzulegen.

Bgm. Willi: Ich bitte die richtige Terminologie zu verwenden. Das sind Sachverhaltsdarstellungen.

Mag. Stoll, Appler, Dengg, Depaoli und
Mag. Falch, alle eigenhändig

GR Depaoli: Das habe ich auch gesagt.
Bgm. Willi: Nein, Sie haben von Anzeigen
gesprochen.
GR Depaoli: Gut, dann nehme ich das Wort
"Anzeige" zurück. Es handelt sich um Sachverhaltsdarstellungen. Derzeit gilt die Unschuldsvermutung.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Eine Frage
hätte ich an GR Mag. Plach, obwohl er
keine Redezeit mehr hat. Wie kommst Du
zu der Annahme, dass der Herr Bürgermeister keine derartigen Verträge mehr abschließt? Daran fehlt mir einfach der
Glaube. Auch auf das Beispiel mit dem externen Sachverständigen beim Patscherkofelprojekt, das GR Depaoli genannt hat,
möchte ich eingehen. Diese Vorgangsweise
wäre nicht erfolgreich gewesen, das wird
heute dargelegt. In dem Fall hat der Bürgermeister eigenmächtig einen Anwalt seines
Vertrauens beauftragt. In dem heute vorliegenden Antrag steht, dass die Magistratsdirektorin drei Sachverständige dem Stadtsenat vorschlägt, sodass nicht wieder aus
dem Umfeld des Bürgermeisters die dementsprechenden Beauftragungen erfolgen.
Herr Bürgermeister, Du hast gemeint, dass
man die Staatsanwaltschaft arbeiten lassen
sollte. Ich bitte die Dinge schon auseinanderzuhalten. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit Deinen Handlungen. Aber,
das Vertragsverhältnis zwischen der Mitarbeiterin und der Stadt Innsbruck ist dabei
kein Thema, sondern die entsprechende
Bewertung der drei Verträge sollte durch
Sachverständige erfolgen. Das bitte ich auseinander zu halten.
GR Mag. Stoll: Nachdem die Gerichte die
weitere Klärung vornehmen, bringe ich jetzt
folgenden Antrag ein:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, in Absprache mit der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, dem Stadtsenat umgehend

GR-Sitzung 23.03.2023

Die aktuellen Entwicklungen rund um die
Vertragsdiskussionen der ehemaligen Amtsvorständin der Mag.-Abt. I, Personalwesen,
erfordern ein einheitliches Vorgehen der
Stadt Innsbruck, insbesondere soll ab sofort
vermieden werden, dass unterschiedliche
Personen verschiedene Aussagen in einer
rechtlichen Angelegenheit gegenüber dem
Rechtsanwalt der Gegenseite tätigen und
so die Position der Stadt Innsbruck potentiell schwächen.
GR Lukovic, BA MA MA: Ich nehme an,
dass der Bericht des Kontrollausschusses
zur Kenntnis gebracht wird. Daher möchte
ich nur unsere Gegenstimme zu dem externen Rechtsgutachten erklären. Ich finde es
ein wenig befremdlich, wenn so getan wird,
also ob im Stadtmagistrat Innsbruck ein immenser Druck auf die MitarbeiterInnen ausgeübt wird, sodass sie sich nicht trauen, Kritik oder andere Punkte vorzubringen.
In den Sitzungen des Kontrollausschusses,
an denen ich teilgenommen habe, haben
alle MitarbeiterInnen sehr frei gesprochen
und ihre Sicht der Dinge offen zu Tage gebracht. Wir haben, wie GR Mag. Plach erklärt hat, die ExpertInnen im Haus, die sich
mit all den Sachen gut auskennen. Hier
nochmals ein Rechtsgutachten durch einen
externen Sachverständigen einzuholen, erscheint uns überbordend. Vor allem auch,
dass sich dadurch zeigt, dass wir konstruktive, sachliche, nachhaltige Lösungen für
die Situation finden möchten, um nicht die
Sache am Köcheln und immer weiter aufrecht zu halten.
Bei Vorlage des Gutachtens wird dieses
wieder im Kontrollausschuss behandelt. Die
Kontrollabteilung nimmt ebenfalls Prüfungen
vor. Es geht nur darum, die Sache weiter
am Köcheln zu halten. Derzeit gibt es verschiedene Lösungen und Vorschläge, wie
man die Dinge strukturell nachhaltig, vernünftig angehen könnte. Man hat sich aber
dagegen entschieden. Daher werden wir
den Antrag ablehnen. Der von GR