Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.110

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 358 -

49.3

MagIbk/54511/GfGR-AT/55/2023
Kulturbetriebe, Teuerungsausgleich (GR Onay)

GR Onay stellt beiliegenden dringenden Antrag.
49.4

MagIbk/54511/GfGR-AT/56/2023
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Projekt Sandwirt, Mitplanung Veranstaltungssaal
(Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc)

Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
stellt mit StRin Mag.a Mayr, GRin Mag.a Lutz,
GR Mag. Falch, Bgm.-Stellv. Lassenberger,
GR Mayer, GR Onay und GR Depaoli beiliegenden dringenden Antrag.
50.

Behandlung eingebrachter dringender Anträge

50.1

MagIbk/54511/GfGR-AT/53/2023
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) und Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS), Transparenz bei
Strompreis- bzw. Gaserhöhung
(StRin Mag.a Mayr)

GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Herr Bürgermeister, ich frage mich, ob dieser Antrag nicht zurückzuweisen wäre?
Bgm. Willi: Ich werde als EigentümerInnenvertreter beauftragt, für Transparenz bei
den geplanten Erhöhungen zu sorgen. Das
ist eine Aufgabe, die ich gerne übernehmen
kann.
GR Mag. Krackl: Sie können versuchen,
daraufhin zu wirken, aber grundsätzlich
handelt es sich um eine Aktiengesellschaft,
die beim Zugriff geschützt ist. Herr Bürgermeister, wenn Sie sagen, dass Sie für etwas Sorge tragen, dann heißt das, dass Sie
darüber befehlen können. Das würde ich in
Abrede stellen. Das gilt auch für die Erdgas
Tirol GesmbH (TIGAS), weil dort haben wir
überhaupt keinen Zugriff.
Bgm. Willi: Ich war auch erstaunt, dass der
Antrag der SPÖ eingebracht wurde, da GR
Mag. Plach als Jurist weiß, dass die Sache
bereits bearbeitet wurde. Wir haben alle den

GR-Sitzung 23.03.2023

Brief von Vorstandsdirektor DI Müller bekommen, der gut begründet war. Jetzt wird
nochmals dieser Antrag gestellt und daher
frage ich mich, was das bedeuten soll?
Ich lasse den Antrag zu, allerdings kann ich
sagen, dass die Abstimmung gleich ausgehen wird wie beim letzten Mal. Vorstandsdirektor DI Müller wird bei der Strompreisgestaltung auf seine getätigten Ausführungen
verweisen. Im Übrigen liegt die Preisgestaltung beim Strom und beim Gas nicht bei der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB),
sondern bei der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und der Erdgas Tirol GesmbH
(TIGAS).
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von "Für Innsbruck" {FI} und FRITZ, 8 Stimmen; gegen Lebenswertes Innsbruck {LI},
NEOS und GR Schmidt, 6 Stimmen):
Dem von StRin Mag.a Mayr und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 351) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
StRin Mag.a Mayr: Wir haben den Antrag so
formuliert, dass er dem Aktienrecht entspricht. Es ist explizit im Rahmen des rechtlich Möglichen im Antragstext ausgeführt.
Ich hätte auch noch laut Aktienrecht machbar in den Antrag als Formulierung aufnehmen können. Über einen derartigen Antrag
haben wir noch nie debattiert. Es gibt das
erstinstanzliche Urteil bei der Verbund AG,
darauf basierend soll nochmals ein Versuch
gestartet werden, ob die geplanten Preiserhöhungen für die entsprechenden Stichtage
in Ordnung sind.
Bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) ist das der 01.06. An der Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS) sind wir in einem wesentlich geringeren Ausmaß Eigentümervertreter, daher solltest Du als Bürgermeister im
Vorfeld abklären, ob die geplanten Erhöhungen rechtlich im Rahmen sind.
Vorbeugend sollten Gespräche nach dem
Beispiel der Kammer für Arbeiterinnen bzw.
Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol)
geführt werden. Der Hintergrund ist, dass
jene Stromerzeuger, die den Strom selber
erzeugen und verkaufen, in Frage stellen,
dass man an den Börsenpreis direkt anknüpft. Das wäre unserseits ein wichtiges
Anliegen, dass man dies auf Grund der jetzigen Lage nochmals klärt.