Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.176
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3.2 Follow up – Einschau 2021 / Bereich Unternehmungen
und sonstige Rechtsträger
Prüfung Naturstrom Mühlau GmbH
(Bericht vom 27.01.2010)
33
Für die Errichtung des Kleinwasserkraftwerkes der Naturstrom Mühlau GmbH sagte
das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
im Jahr 2005 eine Förderung in Höhe von maximal € 202.269,00 (8,64 % der Förderbasis) zu. Dabei hatte die endgültige Festlegung der Förderhöhe erst im Zuge
der Endabrechnung der Förderung zu erfolgen. Die Auszahlung der Förderung war
an diverse Bedingungen geknüpft. Die Flüssigstellung einer ersten Tranche in Höhe
von 60 % war nach Erfüllung allgemeiner, die restlichen 40 % nach Erfüllung einer
allgemeinen und zweier technischer Auflagen vorgesehen. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt war die Förderung noch nicht ausbezahlt. Dies deshalb, da verschiedene Auszahlungsbedingungen seinerzeit noch nicht erfüllt waren.
Die Auszahlung der ersten 60 %igen Fördertranche scheiterte damals an der Auszahlungsbedingung, dass ein Nachweis über die Funktionstüchtigkeit aller Anlagenteile während der Inbetriebnahmephase bzw. deren Abschluss zu erbringen war.
Dies konnte durch die Vorlage eines Gutachtens eines Zivilingenieurs, einer akkreditierten Stelle, eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, einer öffentlichen Untersuchungsanstalt oder eines technischen Büros erfolgen. Dieser Nachweis konnte
auch in Form der Kollaudierung vorgelegt werden. Das Kollaudierungsoperat für das
Kleinwasserkraftwerk der Naturstrom Mühlau GmbH war zwar bei der zuständigen
Behörde eingebracht worden. Allerdings war die Kollaudierung bis zum Abschluss
der seinerzeitigen Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung nicht abgeschlossen.
Die Bedingungen im Zusammenhang mit der 40 %igen Fördertranche (Auszahlung
sollte frühestens Ende 2010 erfolgen) waren zum Prüfungszeitpunkt teilweise erfüllt.
Die Kontrollabteilung sprach betreffend die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen
die generelle Empfehlung aus, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die Auszahlung
der Förderung sicherstellen. In Bezug auf die zum Prüfungszeitpunkt offene Kollaudierung empfahl die Kontrollabteilung, diesbezüglich mit dem Fördergeber über eine
alternative Auflagenerfüllung zu verhandeln. Letztlich erinnerte die Kontrollabteilung
auch an die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens (Zivilingenieur, Sachverständiger usw.), wenngleich dadurch zusätzliche Kosten anfielen.
Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH teilte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren mit, dass das Kollaudierungsoperat bereits im Februar 2008 bei der
zuständigen Behörde eingereicht worden wäre. Trotz mehrfacher Urgenz ist jedoch
eine Kollaudierung bis zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgt.
Im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung konnte im September des Jahres
2011 durch Vorlage eines Gutachtens über die Funktionsfähigkeit der Anlage alternativ zur damals nach wie vor nicht erfolgten Kollaudierung eine teilweise Förderauszahlung im Ausmaß von € 167.811,00 erreicht werden. Zur Auszahlung der restlichen Fördermittel informierte die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH
über die Gründe, weshalb eine Förderauszahlung bis zum damaligen Zeitpunkt nicht
erfolgen konnte.
Im Rahmen der Stellungnahmen zu den vergangenen Follow up – Einschauen berichtete die Geschäftsführung über die fortlaufenden Bemühungen, welche letztlich
auf die Lukrierung der restlichen Fördermittel abzielten.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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