Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.180
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Zwischenzeitlich wurde der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ mit Schreiben des betreffenden Kreditinstitutes vom 28.02.2022 davon unterrichtet, dass die Bereitstellungsprovision für den eingeräumten Kontorahmen in Höhe von 0,5 % bis auf Weiteres auf 0,35 % reduziert worden ist. Die Senkung gilt rückwirkend ab 01.02.2022.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Die Zeichnungsberechtigung für das Girokonto war statutenmäßig nicht geregelt.
Zur Verifizierung der Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung wurde der Kontrollabteilung ein Unterschriftsprobenblatt vom 05.03.2018 des Kreditinstitutes I vorgelegt aus welchem hervorging, dass dem Präsidenten und Direktor des Vereins
„Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ das Recht eingeräumt worden ist, einzeln über das Girokonto zu verfügen.
Hierzu hielt die Kontrollabteilung fest, dass es sich im Allgemeinen empfiehlt, mindestens zwei Vereinsmitglieder mit einer gemeinschaftlichen Zeichnungsbefugnis
für die Teilhabe am Zahlungsverkehr auf dem Girokonto auszustatten. Dies v.a. im
Hinblick auf das Vier-Augen-Prinzip, welches vorsieht, eine Transaktion nur dann zu
genehmigen, wenn diese von zwei im besten Fall Vereinsmitgliedern überprüft worden ist. Zwar dürfen Zeichnungsberechtigte weder ein Konto löschen noch allein
Kreditkarten bestellen, dennoch regte die Kontrollabteilung zum Zwecke der Absicherung und Kontrolle an, die Vor- und Nachteile einer gemeinschaftlichen Zeichnungsberechtigung der Einzelzeichnungsberechtigung gegenüberzustellen und neu
zu evaluieren.
In seiner Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2021 führte der Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ dazu aus, dass auf eine gemeinschaftliche Zeichnungsberechtigung verzichtet werde. Erneut dazu befragt, gab der Verein „Alpenzoo InnsbruckTirol“ abermals bekannt, dass er der Empfehlung aktuell nicht folgen werde. Dieser
Sachverhalt soll jedoch im Jahr 2024 neu evaluiert werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
39
Der Bestandzins betreffend die Vermietung der Veterinärpraxis hat im Wirtschaftsjahr 2018 eine Anpassung erfahren und diente hierfür der für den Monat März 2018
verlautbarte Index. Die Kontrollabteilung stellte dazu fest, dass bereits mit dem Indexwert für den Monat Dezember 2017 die vertraglich festgelegte 5 %-Schwelle
überschritten worden ist. Es wurde dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ daher
empfohlen, die zuletzt durchgeführte Anpassung des Mietzinses einer Verifizierung
zu unterziehen und den gemäß vertraglicher Wertsicherungsvereinbarung ermittelten Hauptmietzins vorzuschreiben.
Hierzu teilte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, dass der Mietzins mittlerweile angepasst und der neue Hauptmietzins
vorgeschrieben wurde.
Aus den im Zuge der Follow up – Einschau 2021 zur Verfügung gestellten Unterlagen ging jedoch hervor, dass dem Vertragspartner für die Monate Mai bis Dezember
2021 ein zu geringer Bestandzins vorgeschrieben worden ist. Die Höhe der im Jahr
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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