Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.229

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Auch in den Dienstklassen der Verwendungsgruppen C (I-IV/V) und D (I-IV) beanstandete die Kontrollabteilung ein weiteres Mal eine abweichende zahlenmäßige zu
geringe Zuweisung der betreffenden Planstellen im Dienstpostenverteilungsplan
des Finanzjahres 2022.
Demgegenüber hat das Amt für Personalwesen bei der in der Verwendungsgruppe
B (Gehobener Dienst) eingereihten Dienstklasse VI/VII im Dienstpostenverteilungsplan zwei zusätzliche Planstellen ausgewiesen. Im Vergleich zum kundgemachten
Dienstpostenplan wurden sohin 44 anstatt 42 diesbezüglich bewertete Dienstposten
den einzelnen städtischen Dienststellen zugeordnet.
Die Kontrollabteilung regte auch für das Finanzjahr 2022 eine detaillierte Überprüfung der vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossenen Anzahl
von Planstellen mit der im Dienstpostenverteilungsplan aktuell ausgewiesenen
Summe von Dienstposten an. Dies insbesondere im Hinblick auf eine mengenmäßige Übereinstimmung der einzelnen Verwendungsgruppen und Dienstklassen. Gegebenenfalls ist eine Richtigstellung der Zuteilung der einzelnen bewilligten Dienstposten bezüglich Verwendungsgruppe und Dienstklasse durchzuführen.
Im Anhörungsverfahren sicherte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2022 wurde der Kontrollabteilung von der
Magistratsdirektorin als interimistische Leiterin des Amtes für Personalwesen mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Empfehlung noch längere Zeit in Anspruch nehmen
werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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In der zweiten Sitzung des (Budget-)Gemeinderates vom 16.12.2021 genehmigte
das zuständige Kollegialorgan der Landeshauptstadt Innsbruck den Dienstpostenund Stellenplan für das Rechnungsjahr 2023. Nach Einarbeitung des Abänderungsantrages vom 09.12.2021 basierend auf der Vorlage an den gemeinderätlichen Personalausschuss vom 14.09.2021 wurde eine endgültige Gesamtanzahl von 1.784
Dienstposten und Stellen beschlossen.
Gemäß § 57 Abs. 5 IStR wurde der diesbezügliche GR-Beschluss über die Festsetzung des Voranschlages (samt bewilligten Dienstpostenplan 2023) an der Amtstafel
des Stadtmagistrates Innsbruck (sowie Online) vom 23.12.2021 bis 06.01.2022 öffentlich kundgemacht.
Ein stichprobenartige Einschau in den besagten Abänderungsantrag vom
09.12.2021, welcher die Grundlage für die Erstellung des Dienstpostenplanes 2023
bildete, stellte die Kontrollabteilung eine geringfügige Abweichung von zwei Planstellen gegenüber dem vom GR beschlossenen Dienstposten- und Stellenplan fest.
Ein Aufaddieren der einzelnen neu zu schaffenden Dienstposten in den betreffenden städtischen Fachdienststellen führte zum Ergebnis, dass insgesamt 34 weitere
Dienstposten für das Rechnungsjahr 2023 benötigt werden. Hiervon waren zwei
Dienstposten – 1 DP A ZV/VII (juristische Sachbearbeiter VStV neu) und 1 DP B
ZV/VI (Sozialamt, Mindestsicherung) – für die Allgemeine Personalreserve (nicht
budgetwirksam) bestimmt.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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