Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.344
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(zu Punkt 53.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
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Ort, Datum
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BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 14.03.2023
Adaptierung MoHo-Gebäude zur Unterbringung der Mobilen ÜberwachungsGruppe
(MÜG), Übersiedlung und Kosten; Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/19/2023;
ANFRAGE von GRin Mag.a Seidl (NEOS) vom 23.02.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Seidl hat am 23.02.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2023 wird über die Übersiedelung und die damit in Verbindung stehenden Kosten für die MÜG entschieden. Bereits in der Februar-Ausgabe "Innsbruck informiert", die jeweils zum Monatsanfang erscheint, war zu lesen, dass die MÜG in das
MoHo Areal, Schlachthofgasse 1, übersiedeln wird. Das war ebenfalls einer Presseaussendung vom 06.02.2023 zu entnehmen. Zu diesem Zeitpunkt gab es aber weder einen Beschluss
des Stadtsenats noch des Gemeinderats. Zudem wurde mitgeteilt, dass das Amt für Allgemeine Sicherheit, Veranstaltungen und Erhebungen ebenfalls in die Schlachthofgasse 1,
MoHo Areal, West, 2. Stock übersiedelt ist. Zu diesen Informationen und den zeitlichen Abläufen entstehen einige offenen Fragen, um deren Beantwortung ich bitte.
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Frage 1:
Wer hat wann den Beschluss gefasst, dass die Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit
und Veranstaltungen, Erhebungsdienst, von der Museumsstraße in die Schlachthofgasse übersiedelt?
Antwort:
Nachdem der befristete Mietvertrag der Stadt Innsbruck mit der KI Museumstraße GmbH für die angemieteten Räumlichkeiten im 4. OG in der Museumstraße 3 ausgelaufen ist und grundsätzlich städtische Dienststellen in stadteigenen Immobilien unterzubringen sind, wurde mit STS- und GR-Beschluss
die Adaptierung des 2. OG des städtischen MoHo Gebäudes dafür herbeigeführt.
Frage 2:
Wann wurde der Mietvertrag von wem unterschrieben?
Antwort:
Da es sich um ein stadteigenes Gebäude handelt, gibt es keinen Mietvertrag.
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