Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.407
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Janine Bex, BSc
Stv. Klubobfrau der lnnsbrucker Grünen
- Leistungsfähigkeit von Hauptverkehrsstraßen:
„ Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat in den meisten Fällen ke inen nennenswerten
Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr. Andere Faktoren wie
die Qualität der Lichtsignalprogramme, die Anzahl querender Fußgänger oder Busha lte, Parkvorgänge
oder Halten in zweiter Reihe haben in der Regel einen größeren Einfluss. Die Funktion einer
innerstädtischen Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht
nennenswert beeinträchtigt." (S. 4 f.)
Abbildung 01
Prinzip der Sättigungsverkehrsstärke
1,8s
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Abstand 15m
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2.000 Fahrzeuge
je Stunde und Fahrspur
= 3.600S/ l ,8S
Quelle: u: Araus, •ia• o• ilar.;telluna,
- Lärmbelastung:
„Tempo 30 führt in der Mehrzahl der untersuchten Fälle zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen. Dazu
tragen vor allem nachts auch die geringeren Lärmspitzen bei." (S. 13f.)
- Luftreinhaltung:
„Tempo 30 reduziert die Luftschadstoffbelastung, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses
beizubehalten oder zu verbessern ." (S. 14 f.)
- Geschwindigkeitssenkung:
„Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen hat in der Mehrheit der untersuchten Fälle auch ohne
Begleitmaßnahmen eine geschwindigkeitssenkende Wirkung. Vor allem die hohen Geschwindigkeiten
nehmen ab. Je länger Tempo 30 besteht, desto besser wi rd die Geschwindigkeitsregelung eingehalten. Bei
den Wirkungen von Tempo-30-Anordn ungen gibt es große Schwankungsbreiten. Im Einzelfall sind daher
Begleituntersuchungen zu den Wirkungen sinnvoll, die wegen der langen Eingewöhnungszeiträume
frühestens ein halbes Jahr nach der Anordnung und über mehrjährige Zeiträume erfolgen sollten." (S. 6 ff.)
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