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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.11

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16.

MagIbk/52545/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B40, Pradl, Bereich
Reichenauer Straße 21 und 23 a-c,
An der Furt 16 bis 21 und PrinzEugen-Straße 60 und 62 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. RE-B12, Nr. RE-B12/1 und
Nr. RE-B12/2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022, 2. Entwurf

Beschluss (bei Stimmenthaltung von StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen; einstimmig):

18.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B51, Wilten, Bereich
Egger-Lienz-Straße 132 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B28), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022, 2. Entwurf
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
19.

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.

Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.
17.

MagIbk/52546/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B48, Wilten, Bereich
zwischen Templstraße, Schöpfstraße, Andreas-Hofer-Straße und
Müllerstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B4), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.

GR-Sitzung 25.04.2023

MagIbk/58107/SP-BB-MS/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MS-B1, Mariahilf-St. Nikolaus, Bereich Innstraße 115 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B16 und Nr. IN-B16/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:

Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs-und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

MagIbk/53362/SP-BB-WI/1

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
ohne GR Buchacher, LI und ALI, 14 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
20.

MagIbk/57174/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B15, Igls, Bereich zwischen
Igler Straße, Patscher Straße,
Gsturnsteig und Baulandgrenzen
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B6, 2. Entwurf), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum