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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.12

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- 12 -

Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
21.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
MagIbk/57495/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B29, Hötting, Bereich Höttinger Gasse 16 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HÖB13), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 25.04.2023

MagIbk/57001/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.17,
Hötting West, Bereich Sadrachstraße 5 (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2022

MagIbk/57287/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B16, Igls, Bereich nördlich
Igler Straße, Habichtstraße, Viller
Steig, Eichlerstraße, Serlesweg
und Grätschenwinkelweg bis zur
Baulandgrenze (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IG-B8,
3. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

22.

23.

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 67 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
24.

MagIbk/57002/SP-FW-HW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F43, Hötting West,
Bereich Sadrachstraße 5 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F29), gemäß § 36 Abs.
2 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
25.

MagIbk/57043/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B30, Hötting West, Bereich Sadrachstraße 5 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HWB4 und Nr. HW-B4/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.