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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-05-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.5

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-5-

HAZI Huter Abfallzentrum Innsbruck GmbH
auf den Grundstücken 1216/23, 1209/10,
1209/18, 1209/15 und 1209/20, alle KG Wilten betreffend, auch auf das zwar von der
Abfallbehandlungsanlage, nicht aber vom
genannten Bescheid umfasste Grundstück
2006 KG Wilten ausgedehnt.
13.

4.

Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln und mit
der TIGEWOSI abzustimmen.

Maglbk/43879/LA-LSA/1/KOB/1
Stadt Innsbruck - Tiroler gemeinnützige Wohnungsbau und Siedlungs GesmbH (TIGEWOSI), Verlängerung des Baurechtsvertrages auf Grundstück 1838/2, vorgetragen in EZ 3872, KG Hötting
(Rehgasse 6 - 12), Errichtung eines Wohnheimes für bedürftige
Menschen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.05.2023:
1.

bestehende Vergaberecht für die Wohnungen wird auch auf das neu zu errichtende Gebäude ausgedehnt.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Verlängerung des Baurechtsvertrages vom
12.04.1983, ZI. IV 3102/1983, mit der
Tiroler gemeinnützige Wohnungsbauund Siedlungs GesmbH (TIGEWOSI)
betreffend die Baurechtsliegenschaft
Grundstück 1838/2 in EZ 3872
KG 81111 Hötting (Stammeinlage für
Baurechtseinlage EZ 4218) um
16 Jahre, also bis 31.12.2077, zu.

2.

Die Stadt Innsbruck als grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes 1838/2 in EZ 3872 KG 81111 Hötting und Baurechtsbestellerin stimmt
der Errichtung eines Wohnheimes für
bedürftige Menschen durch die Baurechtsnehmerin TIGEWOSI auf der vorerwähnten Baurechtsliegenschaft ausdrücklich zu.

3.

Die Stadt Innsbruck erteilt ihre Zustimmung gemäß Punkt V des Baurechtsvertrages vom 12.04.1983, dass die
Baurechtsnehmerin TIGEWOSI das
neu zu errichtende Wohnheim als Erstmieter zur Gänze an den Verein "Initiative Frauen helfen Frauen" vermietet,
längstens jedoch auf die Baurechtsdauer. Das laut aufrechtem Baurechtsvertrag vom 12.04.1983 unter Punkt VI

GR-Sitzung 25.05.2023

14.

IV 2909/2023
Mittelstandsrichtlinie - rechtliche
Prüfung, Aussetzung des Inkrafttretens

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, ALI und
Bgm.-Stellv. Lassenberger, 5 Stimmen):
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
15.

V-KJ-06931/2023
Ermächtigung zur Unterzeichnung
der Unterlagen zu den Förderungen der Richtlinien Sprachförderung, Ausbau und Qualitätsverbesserung und bildungspolitische
Maßnahmen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.05.2023:
Die Amtsvorständin der Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, wird gemäß
§ 42 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 idgF (IStR) ermächtigt,
die abzuschließenden Förderverträge und
die dazugehörigen Unterlagen der Abteilung
Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung gemäß den entsprechenden
Richtlinien zu unterzeichnen.