Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.6
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(Freiwillige Feuerwehren Innsbruck) oder Berufstätige der Einsatzorganisationen (wie Berufsfeuerwehr, MÜG etc) zu
vergeben. Sollten keine Interessentlnnen aus diesem Kreise gefunden
werden, können die Wohnungen nach
den Richtlinien der Stadt allen vorgemerkten Wohnungswerberlnnen zugewiesen werden.
16.
a) Finanzierung von Gemeinschaftsinvestitionen für den Stadtteil Amras
(€ 19.500,--)
b) Finanzierung von gemeinschaftsfördernden Jugendprojektarbeiten der
Vereine und Institutionen
(€ 20.000,--)
2.
Maglbk/52585/LA-LSA/1/WÖS/1
Achensee, Nachtrag zum Übereignungs- und Dienstbarkeitsbestellungsvertrag mit TIWAG-Tiroler
Wasserkraft AG
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Allfällige Minderverbräuche zu den entnommenen € 39.500,-- sind im Rechnungsabschluss 2023 einer zweckgebundenen Haushaltsrücklage zuzuführen.
Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2023:
1.
2.
17.
Die Landeshauptstadt Innsbruck (in der
Folge Stadt Innsbruck) stimmt dem Abschluss des Nachtrages zum Übereignungs- und Dienstbarkeitsbestellungsvertrages vom 23.07.1993 mit der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (FN
44133b) Anlage ./1. zu.
18.
IV 9909/2023
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Heisz, GR Mag. Plach und StRin
Mag.a Mayr, 3 Stimmen; gegen ALI,
1 Stimme):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2023:
1.
Nach Empfehlung und Wohlmeinung
der Mitglieder der Steuerungsgruppe
COOLYMP stimmt der Gemeinderat
der Umsetzung des Projektes "klimafitte Platzgestaltung DDr. Alois-LuggerPlatz und Olympiapark" als GESAMTPROJEKT (DDr.-Alois-Lugger-Platz,
Olympiapark und angrenzender Straßenbereich An-der-Lan-Straße) zu.
2.
Der vorliegende Finanzierungsplan
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die ausführenden Ämter werden
angewiesen, die entsprechende
Budgetmittel für den Voranschlag 2024
Antrag des Stadtsenates vom 05.07.2023:
1.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck als substanzberechtigte
Gemeinde der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald beschließt nach Maßgabe des § 36f des
Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes
(TFLG) 1996 eine Entnahme aus der
Substanz in Höhe von € 39.500,-- für
folgende Zwecke:
GR-Sitzung 13.07.2023
MagIbk/6109/VP-UP/1
COOLYMP (vormals alp-INN) - klimafitte Platzgestaltung DDr.Alois-Lugger-Platz und Olympiapark: Projektbeschluss Gesamtprojekt (DDr.-Alois-Lugger-Platz,
An-der-Lan-Straße, Olympiapark);
Sanierung Tiefgarage und hochbautechnische Maßnahmen durch
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG)
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten des
Rechtsgeschäftes zu regeln.
Substanzentnahme aus der Gemeindegutsagrargemeinschaft
Amraser Hochwald
Herr Substanzverwalter wird beauftragt, die Auszahlung von € 39.500,-vom Substanzkonto an das Hauptkonto
der Stadt Innsbruck für die in Punkt 1
angeführten Finanzierungen zweckgebunden zu tätigen. Der zu überweisende Betrag wird nach erfolgtem Ansuchen im Jahr 2023 im Subventionswege stadtrechtskonform abgewickelt.