Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.8
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Beschluss (einstimmig):
Vorstehender Abänderungsantrag von
Bgm. Willi wird angenommen.
20.
V KJ 8364/2023
Private Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, jährliche Indexierung der Fördersätze
im Rahmen der Betriebsförderung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.07.2023:
1.
2.
21.
Für das kommende Kinderbetreuungsjahr 2023/24 werden die Fördersätze
für private Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen um ca. 10 %
laut vorliegender Tabelle gegenüber
dem aktuellen Kinderbetreuungsjahr
2022/23 erhöht und die dafür erforderlichen Budgetmittel im Voranschlag 2024 bereitgestellt.
Abt. V, Sport, - wird der Dank für die intensive dreijährige, ausgezeichnete SEP-Erarbeitung ausgesprochen.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss (und -auftrag) vom 24.11.2022 (Zahl: V 17271/2022)
wurden für die ersten 5 von insgesamt
14 Handlungsfeldern Maßnahmen (Anzahl:
45) in zahlreichen Fokusgruppensitzungen
und Workshops ausgearbeitet. Budgetneutrale Maßnahmen (Anzahl: 15) bzw. jene
Maßnahmen, die über das jeweils laufende
Amts-Budget getragen werden können, sollen von der Mag.-Abt. V, Sport, von der
Mag.-Abt. III, Wald und Natur, und von der
Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, weiterverfolgt werden.
22.
Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IbkStadtr), Änderungsvorschlag
gemäß § 89 IbkStadtr
Für das Kinderbetreuungsjahr
2024/2025 sowie folgende wird einer
jährlichen automatischen Indexierung
der Fördersätze gemäß VPI 2020 (Referenzwert März) zugestimmt. Die erforderlichen Budgetmittel werden in
den entsprechenden Voranschlägen
berücksichtigt.
V 9443/2023
Sportentwicklungsplan (SEP)
Innsbruck, Schlussbericht
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FI,
7 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.07.2023:
SEP-Annahme-Beschluss 2020-2023:
Der vorliegende Schlussbericht "SEP Sportentwicklungsplan Innsbruck", entsprechend des vertraglich vereinbarten Prozesses (gemäß Kooperationsvereinbarung vom
Juni 2020 {V-5462/2020}), wird angenommen.
Dem Institut für Sportwissenschaft (ISW)
der Universität Innsbruck - gemeinsam mit
allen Sport-Vereins- und -VerbandsfunktionärInnen und den VertreterInnen zahlreicher (Sport-) Institutionen und der Mag.-
GR-Sitzung 13.07.2023
MagIbk/25039/RA-VL-GU/1
Änderungswunsch der Stadt Innsbruck zum Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz in Ergänzung
zum Änderungsvorschlag zum
Stadtrecht
Änderungswünsche der Stadt Innsbruck zum Tiroler GemeindeBezügegesetz 1998 in Ergänzung
zum Änderungsvorschlag zum
Stadtrecht
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Bex, BSc, 1 Stimme; gegen ALI und
FRITZ, 2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2023:
1.
Änderungsvorschlag zum Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck
1975 (IStR):
Gemäß § 89 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 schlägt
der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck in Abänderung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 25.04.2019 und
24.11.2022 die in dem als Anlage 1
vorliegenden Änderungsvorschlag zum
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Stand 07.07.2023, rot dargestellten Änderungen des Stadtrechtes der Tiroler Landesregierung vor.